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News vom 30.06.2008

Das neue Wärmegesetz sichert weiteres Wachstum der Wärmepumpenbranche

Geforderte hohe Jahresarbeitszahlen sichern regenerativen Beitrag der Wärmepumpe und erfordern weitere Innovationen der Branche.

Energiespar-Auktion zugunsten Berliner Schule: Ein von Prof. Dr. Töpfer signiertes Wärmepumpen-Unikat wird versteigert. Foto: BWP
Energiespar-Auktion zugunsten Berliner Schule: Ein von Prof. Dr. Töpfer signiertes Wärmepumpen-Unikat wird versteigert. Foto: BWP
Der Bundesverband Wärmepumpe e.V. (BWP) begrüßt das im Bundestag verabschiedete neue Wärmegesetz (EEWärmeG), das Planungssicherheit und Innovationsimpulse für die Wärmepumpenbranche bietet.

„Mit den neuen Wärmegesetz wird sich die Wärmepumpe im Neubausektor einen festen Platz als eines der innovativsten, kostengünstigsten und umweltfreundlichsten Heizungssysteme sichern“, ist Paul Waning, Vorstandsvorsitzender des BWP überzeugt. In den nächsten Jahren wird durch das neue Gesetz die Bedeutung der Wärmepumpe im Neubau weiter zunehmen. Die gesetzliche Auflage, regenerative Energien in der Wärmeerzeugung einzusetzen, wird der immer noch wenig bekannten Wärmepumpen- technik eine deutlich erhöhte Aufmerksamkeit zukommen lassen. „Die stark gestiegenen Öl- und Gaspreise lassen die Kunden nach langfristig kalkulierbaren und umweltfreundlichen Alternativen suchen. Mit den im Gesetz festgeschriebenen hohen Jahresarbeitszahlen – dem Wirkungsgrad der Wärmepumpe – erhält der Kunde Sicherheit und Verlässlichkeit bezüglich der späteren Betriebskosten und der Umweltfreundlichkeit des Systems“, so Paul Waning weiter. „Dies sind ideale Voraussetzungen für das weitere Wachstum der Branche.“

Die im Gesetz vorgesehene Differenzierung der Jahresarbeitszahlen für Wärmepumpen zum reinen Heizbetrieb und zur kombinierten Erzeugung von Warmwasser und Heizen ermöglichen einen breiten Einsatz der Technologie. „Mit den anspruchsvollen Jahresarbeitszahlen wird bis zu 40% aus regenerativen Energien in das Heizungssystem eingespeist. Weit mehr als der gesetzlich geforderte Anteil von 15% regenerativer Energien im Neubaubereich“, stellt Karl-Heinz Stawiarski, Geschäftsführer des BWP, klar. Kombinationen mit anderen regenerativen und klassischen Heizungssystemen sind mit der Wärmepumpe möglich, aber zur Erfüllung des Gesetzes nicht nötig. Mit der Wärmepumpe können die gesetzlichen Vorgaben ohne aufwendige Kombinationen mit anderen Techniken erfüllt werden.

Kritik am neuen Wärmegesetz äußert der BWP an der Ungleichbehandlung der Technologien und in der Konzentration auf den Neubaubereich. „Die verschiedenen regenerativen Energieträger werden nicht gleichbehandelt. Die Wärmepumpe muss mehr leisten als andere Technologien“, stellt Karl-Heinz Stawiarski fest. „Der Wärmemengenzähler zum Beispiel wird nur für die Wärmepumpe eingefordert“ so Stawiarski weiter. Der BWP ist jedoch überzeugt, dass die Branche diese erhöhten Anforderungen zu ihrem Vorteil nutzen wird.

Ein weiterer Nachteil des neuen Wärmegesetzes ist, dass der Gebäudebestand nicht berücksichtigt wird. „Heutige Neubauten werden energieeffizient gebaut. Der hohe Wärmebedarf liegt im Bestand und der stellt zu dem die Masse. Hier gilt es durch ganzheitliche Konzepte den Energiebedarf zu reduzieren“, folgert Karl-Heinz Stawiarski, „Denn: auch in der Modernisierung ist die Wärmepumpe ein erprobtes System.“

Der BWP begrüßt deshalb die Förderung der Wärmepumpe im Rahmen des Marktanreizprogramms. Damit wird einerseits dem „Fordern“ ein „Fördern“ entgegengestellt sowie andererseits eine Verbindung zwischen Neubau und Altbausanierung aufgebaut.

Nach Auffassung des Verbandes muss nur noch die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in dieses administrative Korsett eingepasst werden. Karl-Heinz Stawiarski: „ Die Politik muss hier allerdings aufpassen, dass der Handwerker, der den direkten Kontakt zum Kunden hat und die gesetzlichen Vorgaben vermitteln muss, sich in dem Auflagendschungel noch zu Recht findet. Hier ist Augenmaß von den politischen Verantwortlichen gefragt“.
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