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SzeneNews vom 16.01.2020

ROTH Werke unterzeichnen Haftungsübernahme-Vereinbarung 2.0 mit dem ZVSHK

Die Roth Werke GmbH hat mit Wirkung zum Jahresbeginn 2020 mit dem ZVSHK eine Haftungsübernahmevereinbarung 2.0 (HÜV 2.0) abgeschlossen. Mit der HÜV 2.0 wurde die bisherige Haftungsübernahmevereinbarung umfassend überarbeitet und verbessert. Die Roth Werke zählen seit Jahren zu den Partnern der Haftungsübernahme und unterzeichneten jetzt als zweiter Industriepartner die neue Vereinbarung.

Christin Roth-Jäger, Geschäftsführerin der Roth Werke, unterzeichnet im Beisein von Präsident Hilpert(li.) und Hauptgeschäftsführer Bramann (r.) die HÜV 2.0 des ZVSHK<br />Bild: ZVSHK
Christin Roth-Jäger, Geschäftsführerin der Roth Werke, unterzeichnet im Beisein von Präsident Hilpert(li.) und Hauptgeschäftsführer Bramann (r.) die HÜV 2.0 des ZVSHK
Bild: ZVSHK
Seit Jahrzehnten bestehen Haftungsübernahmevereinbarungen (ehemals: Gewährleistungsvereinbarungen) zwischen dem ZVSHK und Vertragspartnern aus der SHK-Branche. Wie schon die ursprüngliche Vereinbarung dient auch die HÜV 2.0 der Absicherung der organisierten Innungsbetriebe. „Denn sie bewirkt, dass unsere Mitgliedsbetriebe in einem Schadensfall nicht allein gelassen werden. Sofern das Produkt eines Herstellers beim Auftraggeber (Bauherrn) einen Mangelfall auslöst, hat der Fachbetrieb neben den gesetzlichen Ansprüchen gegenüber seinem Lieferanten einen eigenen Ersatzanspruch gegen den Hersteller“, betont Carsten Müller-Oehring, Geschäftsführer Recht beim ZVSHK. Die HÜV 2.0 hat zudem den Vorteil, dass auf die oftmals strittige Unterscheidung zwischen „großem“ und „kleinem“ Werkvertrag verzichtet wird.
 
Der HÜV-Partner gewährt dem SHK-Betrieb die Ansprüche aus der neuen HÜV 2.0 unabhängig vom Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist zwischen dem Endkunden und dem SHK-Betrieb im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme des SHK-Betriebes innerhalb von fünf Jahren nach Abnahme der werkvertraglichen Leistung. Zudem ermöglicht der ZVSHK einen digitalen Schadensmeldeprozess für eine einfache und schnelle Abwicklung im Schadensfall. „Wir freuen uns, dass unser langjähriger Marktpartner den Schritt mitgeht, unseren Innungsbetrieben mit der HÜV 2.0 ein weiteres Stück rechtlicher Absicherung zu geben“, sagt Carsten Müller-Oehring.
 
Christin Roth-Jäger, Geschäftsführerin der Roth Werke, erklärte: „Mit der Unterzeichnung der HÜV 2.0 stärken wir das SHK-Fachhandwerk, dem wir jahrzehntelang partnerschaftlich verbunden sind. Dieses Bekenntnis basiert auf unseren Innovationen sowie der hohen Qualität unserer Produkte und Serviceleistungen.“
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