Eine
Fortbildung erweitert die
Qualifikationen, die schon einmal in einem Ausbildungsberuf erworben wurden. Diese sollen
erhalten und so
erweitert werden, dass sie der
technischen Entwicklung angepasst und so erweitert werden, dass ein
beruflicher Aufstieg möglich wird. Normalerweise entscheidet sich jeder
persönlich, in welche Richtuing man sich fortbilden will.
Den
rechtlichen Rahmen zur Durchführung und Anerkennung von
Fortbildungen regelt das
Berufsbildungsgesetz (BBiG). Bei einer
Weiterqualifizierung im
ausgeübten Beruf unterscheidet man
- Anpassungsfortbildung >Schritt halten mit der Entwicklung des Berufsfeldes
- Erhaltungsfortbildung > die berufliche Handlungsfähigkeit erhalten
- Erweiterungsfortbildung > die eigenen Kenntnisse erweitern
- Aufstiegsfortbildung > beruflichen Aufstieg anstreben
Eine
berufliche Weiterbildung im Sinne des
Berufsbildungsgesetzes (
BBiG) umfasst
Umschulungen,
betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen und
autodidaktische Weiterbildung (Lernen in Eigenregie), die alle nicht zur Fortbildung zählen. Unter Weiterbildung versteht man alle
Aktivitäten, die der Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen dienen, die eine erste Bildungsphase abgeschlossen haben. Hierzu gehören Menschen, die in Regel erwerbstätig waren oder in der Familie gearbeitet haben.