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2108

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Autoren
OldBo
09.04.2013
Eine GmbH (Kapitalgesellschaft) wird immer dann gegründet, wenn die Haftung der Gesellschafter beschränkt sein soll.
Eine GmbH (Kapitalgesellschaft) wird immer dann gegründet, wenn die Haftung der Gesellschafter beschränkt sein soll. Sie kann von mindestens einem Gesellschafter (Ein-Personen-GmbH) oder von mehreren Gesllschaftern (Mehr-Personen-GmbH) gegründet und der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste) werden. Für Standardgründungen (Bargründung, max. 3 Gesellschafter) stellt das GmbH-Gesetz zwei Musterprotokolle als Anlage zum GmbH-Gesetz zur Verfügung (Ein-Personen-Gründungen, und Mehr-Personen-Gründungen bis maximal drei Personen). Der Notar leitet den Vertrag an das Handelsregister weiter. Das Mindeststammkapital der Gesellschaft muss 25.000 Euro betragen, wobei jeder Geschäftsanteil mit mindestens 1 Euro eingetragen werden muss.

Die Geschäftsführung wird durch mindestens eine natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Person vorgenommen. So darf z. B. eine Person für die Dauer von fünf Jahren nicht als Geschäftsführer/in bestellt werden, die wegen einer vorsätzlichen Straftat der Insolvenzverschleppung, eines Bankrottdeliktes, falscher Angaben, unrichtiger Darstellung oder auf Grund allgemeiner Straftatbestände mit Unternehmensbezug, insbesondere Betrug und Untreue, verurteilt wurden.

Folgende Unterlagen müssen für die Anmeldung der GmbH beim Handelsregister vorgelegt werden:
  • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag (oder Musterprotokoll)
  • eine Legitimation der Geschäftsführer (wenn nicht im Gesellschaftsvertrag genannt)
  • eine unterschriebene Liste der Gesellschafter mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort der Gesellschafter und der Betrag der übernommenen Stammeinlage jedes Gesellschafters
  • bei Sacheinlagen sind die Verträge, die den Festsetzungen zugrunde liegen oder zu ihrer Ausführung geschlossen worden sind, und der Sachgründungsbericht
  • wenn Sacheinlagen vereinbart sind, Unterlagen darüber, dass der Wert der Sacheinlagen den Betrag der dafür übernommenen Stammeinlagen erreicht
Außerdem ist in der Anmeldung zu versichern, dass auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel der Stammeinlage (mindestens aber 12.500 Euro) geleistet und dem Geschäftsführer zur freien Verfügung steht und dass keine strafrechtlichen Gründe vorliegen, die der Bestellung der Geschäftsführer entgegenstehen (GmbHG § 6 Abs. 2 ).
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