Ein Gesetz ist eine verbindliche Vorschrift, in dem Verbote, Gebote und Erlaubnisse festgelegt sind. Sie sollen das Zusammenleben in einer Gesellschaft bzw. einem Staat regeln.
Im formellen Sinne werden alle Gesetze von der Legislative bzw.Exekutive (Regierungen, Ministerien, Verwaltungsbehörden) erlassen. Die Grundlage ist immer das Grundgesetz (GG). Es wird zwischen einfachen und verfassungsändernden Gesetzen (die eine bestimmte Mehrheit erfordern), zwischen Bundes- und Landesgesetzen und zwischen höherrangigen (z. B. Verfassung) und niedrigerrangigen Gesetzen (z. B. förmliche Gestze), Rechtsverordnungen und Satzungen unterschieden.
Der Bundesrat muss Gesetzen der Bundesregierung oder eines Bundesministeriums zustimmen, wenn dies im Grundgesetz (GG Art. 80 Abs. 2) vorgeschrieben ist oder sie von den Ländern als eigene Angelegenheit oder im Auftrag des Bundes ausgeführt werden.
Formelle Gesetze, ausgenommen z. B. das Haushaltsgesetz, und auch materielle Gesetze (Verordnungen, Rechtsverordnungen) sind für alle drei Staatsgewalten (Gesetzgebung [Legislative], Verwaltung [Exekutive], Rechtsprechung [Judikative]) verbindlich.