Eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts ist eine auf Dauer angelegte Organisationsform, die nicht auf Erwerb ausgerichtetet ist. Der Stifter hat die Absicht, ein Vermögen dauerhaft der Verfolgung eines bestimmten Zwecks zu widmen.
Eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts ist eine auf Dauer angelegte Organisationsform, die nicht auf Erwerb ausgerichtetet ist. Der Stifter hat die Absicht, ein Vermögen dauerhaft der Verfolgung eines bestimmten Zwecks zu widmen. Die staatliche Aufsicht garantiert den dauerhaften Bestand der Stiftung und die Berücksichtigung des Stifterwillens. Dies kann aber auch durch andere Organisationsformen verwirklicht werden, so z. B. durch eine Stiftungs-GmbH oder ein Stiftungsverein.
Man unterscheidet zwischen
Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts gewährleistet dem Stifter, dass sein Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck gewidmet wird. Die staatliche Aufsicht garantiert den dauerhaften Bestand der Stiftung und die Berücksichtigung des Stifterwillens.
Treuhandstiftung
Mit der Treuhandstiftung kann der Stifter auch sein Vermögen einem Zweck auf Dauer widmen, ohne im Rahmen der Satzung eine Struktur schaffen zu müssen, die die Selbstverwaltung einer rechtsfähigen Stiftung erfordern würde. 2012 hat der Bundesverband Deutscher Stiftungen die "Grundsätze guter Verwaltung von Treuhandstiftungen" verabschiedet.
Stiftungs-GmbH
D ie Stiftungs-GmbH bietet gegenüber der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts ein hohes Maß an Flexibilität. Zur dauerhaften Erfüllung eines unveränderlich vorgegebenen Zwecks ist sie nicht geeignet.
Stiftungsverein
Das Vereinsrecht ermöglicht dem Stifter einen weiten Spielraum für die Satzungsgestaltung, der vorgegebenen Zweck wird aber evtl. nicht dauerhaft verwirklicht.
quelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen