In den Räumen mit keramischen Wand- und Bodenplatten werden in der Regel zunächst die Wandplatten verlegt, der Boden erst nach der Einbringung der Fußbodenheizung bzw. des Estrichs. Die Bodenplatten werden unter die Wandplatten geschoben, anschließend verfugt.
Die Fuge zwischen Boden und Wand muss dabei freibleiben, sie wird später dauerelastisch verschlossen. Das Problem liegt eigentlich in der praktischen Ausführung des Verfugens. Entweder wird die Fuge vor Einbringung des Fugenmörtels mit einem entsprechend dicken Schaumstoffstreifen verschlossen, so dass überhaupt kein Mörtel eindringen kann, oder die Fuge muss unmittelbar nach Einbringung des Fugenmörtels freigemacht werden. Unterbleiben diese Arbeiten, so kann es beim Aufheizen des Estrichs zum Bruch des Wandbelages kommen.
Durch die Verbindung der Beläge in der Fuge überträgt sich die wärmebedingte Ausdehnung des Fußbodens auf die Wandplatte.