Stand: 21.06.2014 21:00:19
Vor dem Anbringen von thermischen Solar- und PV-Kollektoren sollte geprüft werden, ob das Dachmaterial aus Asbest besteht. Bei Arbeiten an asbesthaltigem Material (z. B. Asbestzementplatten) sind besondere Vorschriften zu beachten und sind nur durch geschultes Personal zulässig.
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Stand: 28.05.2012 10:09:32
Faserzement wird immer wieder mit dem krebserzeugendem Asbestzement verwechselt. Ab 1992 gibt es ein Verwendungsverbot für Asbestzement-Produkte (Ausnahme Druckrohre), die aber 1995 auch verboten wurden. Unstrittig ist das Entstehen von Asbestose (Erzeugung von Narbengewebe bei Inhalation).
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