Vor dem Anbringen von
thermischen Solar- und
PV-Kollektoren sollte geprüft werden, ob das
Dachmaterial aus
Asbest besteht. Bei Arbeiten an
asbesthaltigem Material (z. B.
Asbestzementplatten) sind
besondere Vorschriften (BG Bau, TRGS 519, TRGS 517, Übersicht über EU-
Vorschriften) zu beachten und sind nur durch
geschultes Personal zulässig.
Asbest (hauptsächlich > (Klino-) Chrysotil (Mg,Fe,Ni)3Si2O5(OH)4 [Weißasbest]) ist mit Zement sehr gut mischbar, verrottungsfest und hat eine höhere gewichtsspezifische Zugfestigkeit als Stahldraht. Deshalb wurde es zur Dachdeckung und Hausverkleidung (Asbestzementplatten [Eternit]) verwendet. Aber auch in der Haustechnik wurde Asbest als Brandschutz (Spritzasbest), Dämmmaterial (Nachtspeicheröfen, Rauchrohre, Heißwasser- und Dampfleitungen). Dichtungen, Dichtschnüre), Abwasserleitungen und Luftkanäle eingesetzt, weil es gegen Hitze bis etwa 1000 °C, viele Chemikalien sehr widerstandsfähig und schwache Säuren beständig ist. Aber durch die sehr feinen Fasern ist das Material sehr langlebig.
Das Problem in der Praxis ist, dass sich bei einem unsachgemäßen Umgang und Bearbeiten (z.B. mit Bohrmaschinen oder Winkelschleifern) asbesthaltiger Materialien Asbestfasern freigesetzt werden. Die Fasern mit einer Faserlänge von kleiner als 5 µm und einem Durchmesser von max. 3 µm können in die Lunge gelangen und schon bei einer geringen Belastung z. B. Asbestose auslösen.
Die Asbestfaser ist seit 1970 offiziell als krebserzeugend eingestuft. 1979 wurde Spritzasbest in Westdeutschland verboten. 1993 wird die Herstellung und Verwendung von Asbest in Deutschland generell verboten wurden. Seit 2005 gibt es ein EU-weites Verbot.
Über die folgenden Hinweise ist es auch dem "Nichtfachmann" bzw. Privatmann/-frau die Identifikation asbesthaltiger Bau- und Dämmstoffe möglich. Auch der private Bauherr muss die bei der Asbestentsorgung zu berücksichtigenden gesetzlichen Regelungen und einzuschlagenden Entsorgungswege einhalten.
· Form
Bauteilgeometrie, Wellplatte, ebene Platte, Rohr etc.
· Farbe
in der Regel weißgrau oder grau, graubraun oder bläulich
· Struktur
Fasern visuell erkennbar; unter der Lupe manchmal durch sich aufspaltende Faserbüschel gekennzeichnet
· Klang
Hohler Klang lässt bei Wänden auf Leichtbau schließen; nähere Untersuchungen sind notwendig; harter schallender Klang kann auf Asbestzementplatten hinweisen.
· Festigkeit
Spritzasbest ist weich und ist leicht einzudrücken.
· Ritzbarkeit
Leichte Platten sind leicht ritzbar und leicht zu zerbrechen.
· Härte und Sprödigkeit
Asbestzementplatten sind extrem hart und brechen spröde.
Die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle darf nur durch zertifizierte Betriebe stattfinden. Zuständig sind die Hausmülldeponien oder örtliche Recyclinghöfe, die den Asbestzement zur Deponie bringen. Die asbesthaltigen Abfälle müssen luftdicht transportiert und in "Big Bags" abgelagert und mit mineralischem Material abgedeckt, werden, so dass keine Faserfreisetzung mehr möglich ist.
Besonders asbestbelastete Berufsgruppen in der Altersgruppe ab 50 Jahre:
· Isolierer
· Dachdecker
· Klempner (Spengler)
· Heizungs- und Lüftungsbauer
· Gas- und Wasserinstallateure
· Ofenbauer
· Schweißer
· Fliesenleger
· Elektriker
· Bauarbeiter (Maurer, Zimmerleute)
· Kraftfahrzeugtechniker
· Schlosser
Durch Ersatzstoffe kann fast vollständig auf die Verwendung von Asbest verzichtet werden. So wird bei niedrigen und mittleren Temperaturen die weniger gesundheitsschädliche Glas- oder Steinwolle eingesetzt. Bei hohen Temperaturen werden Wollastonitfasern (wird innerhalb weniger Wochen im Körper vollständig abgebaut) oder künstliche Keramikfasern verwendet.