Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Autoren
OldBo
12.07.2024
Entsorgung von Glykol/Wassergemischen
Bei Glykol/Wassergemischen aus Kälteanlagen, Solar- und Erdwärmetauscherflüssigkeit sowie Kühlsoleflüssigkeit handelt es sich nicht um Abwasser im Sinne der Entwässerungssatzung, sondern um flüssige Abfälle (Sondermüll), die einer ordnungsgemäßen Wiederverwertung oder Entsorgung zugeführt werden müssen. Auch im Havariefall darf es zu keiner unkontrollierten Einleitung in die öffentliche Kanalisation kommen.
Solarflüssigkeit austauschen
 Solarflüssigkeit austauschen
Quelle: solaranlage-ratgeber.de - Anondi GmbH
Solarflüssigkeit entsorgen
 Solarflüssigkeit entsorgen
Quelle: solaranlage-ratgeber.de - Anondi GmbH

Bei Glykol/Wassergemischen aus Kälteanlagen, Solar- und Erdwärmetauscherflüssigkeit sowie Kühlsoleflüssigkeit handelt es sich nicht um Abwasser im Sinne der Entwässerungssatzung, sondern um flüssige Abfälle (Sondermüll), die einer ordnungsgemäßen Wiederverwertung oder Entsorgung zugeführt werden müssen. Auch im Havariefall darf es zu keiner unkontrollierten Einleitung in die öffentliche Kanalisation kommen.

Kälteträgerflüssigkeiten bestehen in der Regel aus hochkonzentrierten Glykol-Lösungen und sind zumeist als wassergefährdend (Wassergefährdungsklasse 1) eingestuft. Darüber hinaus enthalten Kälteträgerflüssigkeiten normalerweise weitere wasserschädliche bzw. toxische Stoffe (Korrosionsinhibitoren, Biozide und Schwermetalle). Bei Wartungsarbeiten, bei Rohrbruch, oder sonstigen Undichtigkeiten kann es zu Tropfverlusten oder Totalentleerung kommen.

Eine Einleitung in die Regenwasserkanalisation, in ein Gewässer oder eine Versickerung im Boden ist in jedem Fall wassergefährdend und deshalb unzulässig. Eine Einleitung in die öffentliche Kanalisation kann im Einzelfall genehmigungsfähig sein, wenn die Voraussetzungen nach § 55 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gegeben sind. Niederschlagswasser von Flächen, auf denen Kühlaggregate im Freien aufgestellt sind, ist in die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation einzuleiten (§19 AwSV).

Solar- und Erdwärmetauscherflüssigkeit sowie Kühlsoleflüssigkeit (Glykol/Wassergemisch) gelten als Sondermüll und müssen unter Beachtung der Sonderabfallvorschriften einer hierfür zugelassenen Sonderabfallverbrennungsanlage zugeführt werden. Auch die Hersteller bieten eine Rücknahme der Flüssigkeiten (Glykole, Glykol-Wasser-Lösungen, Frostschutzmittel, Solarflüssigkeiten, Kühlsolen, Kälte- und Wärmeträger) an. Verschüttete oder ausgelaufene Flüssigkeit mit z. B. Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder oder Sägemehl aufnehmen und vorschriftsmäßig beseitigen.

Privatleute können die Glykol/Wassergemische und auch noch nicht verbrauchte Frostschutzmittel in begrenzten Mengen bei den Wertstoffhöfen bzw. Recyclingstationen sowie Wertstoffsammelstellen (Schadstoffmobile) abgeben werden. Die Entsorgung in üblichen Mengen (bis 20 kg) ist dabei entgeltfrei.
Ein Propylenglykol-Gemisch der Wassergefährdungsklasse WGK 1 (WGK 1 - schwach wassergefährdend) kann biologisch abbaubar sein und darf dann im öffentlichen Abwassernetz entsorgt werden.

Weitere Funktionen
Aktuelle Forenbeiträge
tulamidan schrieb: Ich bekomme gerade eine Ovum WP eingebaut AC417P Es gibt einen...
matze917 schrieb: Liebes Forum! Im Rahmen vieler Arbeiten habe ich hier im Forum...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Hersteller von Armaturen
und Ventilen
Lüftungs- und Klimatechnik vom Produkt zum System
SHKwissen nutzen
Wissensbereiche
Website-Statistik
ANZEIGE