Eine
Wartung umfasst Maßnahmen zur
Verzögerung des Abbaus der vorhandenen
Abnutzung. Zu einer
Wartung gehören z. B. das
Austauschen sicherheitsrelevanter Bauteile, Nachstellen, Schmieren, funktionserhaltendes Reinigen, Konservieren, Nachfüllen oder Ersetzen von Betriebsstoffen oder Verbrauchsmitteln (z. B. Kraftstoff, Schmierstoff oder
Wasser) und planmäßiges
Austauschen von
Verschleißteilen (z. B. Filter, Düsen oder Dichtungen), wenn deren noch zu erwartende
Nennlebensdauer offensichtlich oder gemäß
Herstellerangabe kürzer ist als das nächste Wartungs-Intervall.
Der Ersatz von defekten Teilen gehört zur
Instandsetzung. Kleinere Defekte werden häufig im Zuge von regelmäßigen Wartungsarbeiten behoben (
kleine Instandsetzung).
Alle Hersteller von technischen Geräten machen in den technischen Unterlagen ihre
Garantiegewährung von einer
regelmäßigen Wartung durch einen
(zugelassenen) Fachbetrieb abhängig. Die gesetzliche
Gewährleistung ist davon erst dann betroffen, wenn es zu Streitigkeiten bei Prroduktmängel kommt.
Warum auf die
Werkleistungen in der
Haustechnik nicht auch eine
Wartungspflicht vorgesehen ist, sollte einmal hinterfragt werden.
Es ist sinnlos, einfach nur eine Wartung für eine Heizung in Auftrag zu geben. Hier sollte genau festgelegt werden, welche Arbeiten ausgeführt werden sollen. Diese sollten in einem Wartungsvertrag festgelegt werden. Eine "Heizungswartung" kann sich aus folgenden Einzelwartungen zusammensetzen:
- Ölfeuerungsanlage
- Gasfeuerungsanlage mit Gebläse
- Gasfeuerungsanlage ohne Gebläse
- Gasgerät
- Zentralheizungskessel-Reinigung
- Zentralheizungsanlage
- Trinkwasserinstallation
- Trinkwassererwärmungsanlage
- Störungsbeseitigung zwischen 2 Wartungen (Störungsdienst)
- Kellertankanlage für Heizöl
- Erdtankanlage für Heizöl
- Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage)
- Erd-Luftwärmetauscher
- Thermische Solaranlage
- Wärmepumpensystem
- Kühlwassersystem