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Datenschutzhinweise
Autoren
OldBo
06.03.2015
Nach der EU-Richtlinie 2010/31/EU (Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) besteht die Notwendigkeit bzw. Empfehlung u.a. die sicherheitsrelevanten Komponenten nach Erreichen ihrer vom Hersteller angegebenen Nennlebensdauer (angegeben jeweils als Zeit oder Schaltzyklen) auszutauschen.
Sicherheitshinweise - Brenner
 Sicherheitshinweise - Brenner
Quelle: Bosy
Sicherheitshinweise - Wärmepumpe
 Sicherheitshinweise - Wärmepumpe
Quelle: Bosy

Nach der EU-Richtlinie 2010/31/EU (Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) besteht die Notwendigkeit bzw. Empfehlung u.a. die sicherheitsrelevanten Komponenten nach Erreichen ihrer vom Hersteller angegebenen Nennlebensdauer (angegeben jeweils als Zeit oder Schaltzyklen) auszutauschen. Bei modernen Geräten ist die Anzeige der Schaltzyklen in der Regel ablesbar. In Fällen, in denen der Schaltzyklus nicht abgelesen werden kann, ist die Zeitangabe maßgeblich für den Austausch. Diese Maßnahmen dienen auch zur langfristigen Funktionsfähigkeit und Sicherheit von Wärmeerzeugern (Öl- und Gaskessel, Wärmepumpen) und thermischen Solaranlagen.

Leider werden diese Hinweise von vielen Herstellern in ihren Installations- und Wartungsanweisungen nicht ausdrücklich bekanntgegeben. Oft gibt es nur eine Auflistung von Verordnungen, Richtlinien und Normen, die kein Betreiber hat, nicht einfach bekommen kann bzw. nicht versteht.

Eigentlich sollte jeder Betreiber verinnerlichen, dass nur eine regelmäßige Überprüfung von Heizungs-, Solar- und Klimaanlagen, zur langfristigen Sicherstellung des technisch einwandfreien Zustands und von hohen Nutzungsgraden der Anlagen notwendig sind, notwendig sind. Sie werden auch von den Herstellern inform einer Auflistung von Inspektionen und Wartungen vorgegeben. Im Rahmen dieser Arbeiten können auch technische Weiterentwicklungen den Anlagen zugute kommen. Außerdem wird in vielen Fördermaßnahmen auf diese Richtlinie hingewiesen und entsprechende Vorgaben gestellt.

In jeder Installations- und Bedienungsanleitung gibt der Hersteller eines Gerätes oder Bauteils verschiedene Hinweise, die auch der Sicherheit dienen und auf eine bestimmungsgemäße Verwendung hinweisen sollen. Aber wie es allgemein üblich ist, werden diese Hinweise gerne überlesen und entsprechend nicht beachtet. Aber hier ist dann der Hersteller auf der rechtlich sicheren Seite und der Betreiber hat die Nachteile der Nichtbeachtung zu tragen. So entfallen z. B. die Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche oder Schäden, die am Gerät entstehen oder die zu Lasten Dritter gehen, sind vom Betreiber zu verantworten.

Nennlebensdauer der Komponenten von Wärmeerzeugern und Brennern

Sicherheitsrelevante Komponente
Zeit [a]
Schaltzyklen
Dichtheitskontrolle
10
250.000
Druckwächter (Gas)
10
50.000
Druckwächter (Luft)
10
250.000
Feuerungsautomat mit Flammenüberwachungseinrichtung
10
250.000
Flammenfühler (UV-Sonden)
10.000 Betriebsstunden
n.a.
Gasdruckregelgeräte
15
50.000
Gasventile mit Dichtheitskontrolle
nach erkanntem Fehler
Gasventile1 ohne Dichtheitskontrolle
10
250.000
Min-Gasdruckwächter
10
n.a.
Überdrucksicherheitsventile
10
n.a.
Brennstoff/Luft-Verbundsysteme
10
n.a.
1 Für Gase der öffentlichen Gasversorgung der Familien 1 und 2
10
250.000
LE-Ventil in Ölvorwärmer
5
250.000
Flammenfühler
10.000 Betriebsstunden
n.a.
Ölbrenneranschlussschläuche
5
250.000
Absperrventile in der Heizölzufuhr
10
250.000
Brennstoff/Luft-Verbundsysteme
10
n.a.
10
250.000
Überdrucksicherheitsventile
10
n.a.

Nennlebensdauer der Verschleißteile von Wärmeerzeugern und Brennern

Verschleißteile
Auswechselintervalle [a]
(unverb. Werksempfehlung)
Dichtringe / Gummidruckringe
2
Dichtschnüre
2
Flammrohre
5
Gasfilter
2
Ionisationselektroden
2
Ionisationsleitung
5
Zündelektroden
2
Zündelektrodenstecker
2
Zündkabel
5
5
Regelmäßige Wartung
Damit die Betreiber von Gas-Heizungen eine regelmäßige Wartung durchführen lassen, werden von vielen Gasversorgern Wartungsverträge gefördert. Die Förderung der jährlichen Heizungswartung wird für maximal  4 aufeinanderfolgende Jahre gewährt. Die Heizungswartung muss mindestens die nachfolgend aufgeführten Standardleistungen enthalten:

• Allgemeine Zustandsüberprüfung
• Sicht- und Funktionskontrolle einschließlich der Sicherheits- und Regeleinrichtungen
Überprüfung der sicherheitsrelevanten Bauteile auf Erreichen ihrer Nennlebensdauer
• Überprüfung der brennstoff- und wasserführenden Anlagenteile auf Dichtheit, sichtbare Korrosions- und Alterungserscheinungen
• Überprüfung Brenner einschließlich Zünd- und Überwachungseinrichtung
• Reinigung der Brennerkomponenten
• Überprüfung von Brennerraum und Heizflächen auf Verschmutzung
• Reinigung Brennerraum und Heizflächen
• Überprüfung, Einstellung und Optimierung der Verbrennung
• Überprüfung der Zufuhr der notwendigen Verbrennungsluft bzw. des Verbrennungsluftverbundes
• Überprüfung der Abgasführung auf Funktion und Sicherheit
• Überprüfung des Anlagendruckes, ggf. Korrektur
• Bei Verwendung von Inhibitoren Überprüfung der Beschaffenheit des Heizungswassers
• Kontrolle der Druckvorlage im Ausdehnungsgefäß, ggf. Korrektur – Material wird separat berechnet
• Reinigung des Siphons, der Kondensatwanne und Prüfen des Kondensatablaufes einschließlich eventuell vorhandener Neutralisation
• Überprüfung der bedarfsgerechten Einstellung der Heizkreis-, Speicherlade- und Zirkulationspumpe und ihrer Funktion
• Überprüfung des Trinkwassererwärmers auf Temperatureinstellung, Dichtheit und Funktion
• Überprüfung der Korrosionsschutzanode am Trinkwassererwärmer
• Endkontrolle der Wartungsarbeiten durch Messung und Dokumentation der Ergebnisse

Die 1. Wartung hat spätestens 12 bis 14 Monate nach der Erstinbetriebnahme der Erdgas-Brennwertheizung (Neuinstallation, Umstellung, Modernisierung), die 2. bis 4. Wartung jeweils in Abständen von maximal zwölf Monaten zu erfolgen.

Die Förderung wird nicht für Reparaturen oder Ersatzteile gewährt.

Inspektionen zum Werterhalt eines Hauses
Jedes Haus wird im Laufe der Jahre aufgrund der Nutzung und Umwelteinflüsse altern und Verschleißerscheinungen zeigen. Ein Hausbesitzer sollte ein Interesse daran haben, den Wert des Hauses zu erhalten. Er sollte auch ohne fachliche Unterstützung sein Haus auf Sichtmängel durch regelmäßige Inspektionsgänge untersuchen. Dabei wird das gesamte Gebäude vom Keller bis zum Dach auf offensichtliche Mängel überprüft. Die Inspektionsgänge sollten systematisch vorgenommen werden, um den Instandsetzungsbedarf rechtzeitig festzustellen.

Bei den technischen Einrichtungen sollte der Hausbesitzer einen Fachmann hinzuziehen, der die Substanzschäden und Mängel beurteilen kann. Der Fachmann sollte ein unabhängiger Sachverständiger sein, der auf Honorarbasis arbeitet. Dieser wird die geeigneten Reparaturmaßnahmen anders beurteilen als ein ortsansässiger Handwerksbetriebe, da er keine finanzielle Eigeninteressen hat.

Eine regelmäßige Pflege lohnt sich, was für den Autobeitzer selbstverständlich ist, sollte dem Hausbesitzer verinnerlicht werden. Hier helfen Checklisten helfen, die die Schwachpunkte des Gebäudes auflisten und die Inspektionsintervalle empfehlen und die durchschnittliche Lebensdauer der einzelnen Bauteile bzw.Einrichtungen angeben.
Checkliste für 1/2- und 1-jährliche Inspektionen
Gebäudeteil

mittlere
Lebens-
dauer
a

1/2
jährlich

1
jährlich

Kunststoff-Dachbahnen
20/30
X
Dachanschlüsse
15/20
X
15/25
X
15/20
X
Holzanstrich außen
3/5
X
Metallanstr. außen
3/5
X
Heizungs—Kessel
15/40
X
— Ventile, Regelanlagen
30/40
X
— Heizöltank
15/30
X
— Brenner
10/15
X
10/30
X
Trinkwassererwärmer
10/20
X
10/15
X
Sicherungen
5/10
X
Elektrogeräte
15/20
X
Klingel- und Rufanlage
10/20
X
Blitzschutzanlage
40/80
X
Antennenanlage
5/20
X
Fernsprechanlage
10/30
X
5/20
X
Holzzaun
20/30
X
Kiesbeläge
15/30
X
offene Holzkonstruktionen
10/15
X
Checkliste für 3- und 5-jährliche Inspektionen
Gebäudeteil

mittlere
Lebens-
dauer
a

3
jährlich

5
jährlich

Außentreppen
50/70
X
Schornsteinköpfe
25/30
X
Dachkonstruktion
80
X
Gebrannte Ziegel
80
X
Dachpfannen aus Beton
50/80
X
Asbest-, Faserzement
50/70
X
Zinkblechdeckung
10/40
X
Kiespreßdach
15/25
X
Pappdach
20/30
X
Schneefanggitter
20
X
Außenputz
40/80
X
Verfugung
25/50
X
Keramikplatten
40/60
X
Metallverkleidung
40/60
X
Weichholz-Fenster/Türen
30/35
X
Hartholz-Fenster/Türen
40/60
X
Kunststoff-Fenster/Türen
40/50
X
Metall-Fenster/Türen
40/60
X
Normal-Glas + Falz
40/60
X
Isolier-Glas + Falz
20/40
X
Holz- Rolladen
20/30
X
Kunststoff-Rolladen
20/30
X
Fenster-Beschläge
30/50
X
Linoleum
30/40
X
Textilbeläge
5/15
X
PVC-Beläge
25/40
X
Holz-Türen
50/70
X
Kunststoff-Türen
40/60
X
Glastüren
50/60
X
Treppenbelag Textil
5/10
X
Außenanstrich
5/15
X
Fassadenimprägnierung
5/25
X
Holzanstrich innen
15/20
X
Heizkörper-Lack
6/10
X
Tapeten normal
5/8
X
Tapeten gute Qualität
10/20
X
Kalkfarbe innen
3/5
X
Kaseinfarbe innen
8/15
X
Binderfarbe innen
5/8
X
Ölfarbe innen
15/20
X
Heizkörper
20/50
X
Abwasserleitungen
50/60
X
Armaturen
15/25
X
Checkliste für 10- und 30-jährliche Inspektionen
Gebäudeteil

mittlere
Lebens-
dauer
a

10
jährlich

30
jährlich

Fundamente
80
X
Abwasserkanäle
70/80
X
Kellerwände
80
X
Lichtschächte
40/60
X
Außenwände
80
X
Innenwände
80
X
Schornsteine
60
X
Massive Treppen
80
X
Geschoßdecken
80
X
Kupferblechdeckung
80
X
Werkstein
80
X
Innenputz
80
X
Leichtwände
65/80
X
Verbundestrich
80
X
Schwimmender Estrich
30/40
X
Hobeldielen
40/80
X
Parkett
40/80
X
Fliesen-Keramik
80
X
Naturstein
80
X
Kunststein
80
X
Holztreppen
50/80
X
Treppenbelag massiv
80
X
Vertäfelungen
80
X
Einbaumöbel
50/80
X
Heizungs.-Rohrleitungen
35/50
X
Wasserleitungen
30/50
X
Gasleitungen
40/50
X
Sanitär-Objekte
40/60
X
Hauseinlässe
80
X
Meßgeräte
10/30
X
Elektroleitungen
40/60
X
Einfried. Mauerwerk
30/60
X
Unterbeton Gehweg
30/80
X



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