Die
Luft besteht aus den Gasen
Stickstoff (ca. 78 Vol.-%),
Sauerstoff (ca. 21 Vol.-%), ca. 0,03 Vol.-%
Kohlendioxid und das Edelgas
Argon (0,9 %).
Andere Gase, wie z.B. Neon, Helium,
Methan, Krypton,
Wasserstoff, Distickstoffoxid,
Kohlenstoffmonoxid, Xenon, Dichlordifluormethan, Trichlorfluormethan und Chlordifluormethan, sind in Spuren und
Wasserdampf ist in wechselnden Mengen (um die 0,4 %) vorhanden.
Das
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die gesetzlichen Grundlage zur Luftreinhaltung. Die konkrete technische Ausführung des
Gesetzes sind in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung (
TA Luft) und in den
Richtlinien der VDI-Kommission - Reinhaltung der Luft festgelegt. Dort werden auch moderne Anlagen zur
Abgasreinigung (
Abgasreinigungsverfahren) beschrieben.
In der
TA Luft sind rechtliche zulässige Höchstwerte für
Emission und
Immission von Schadstoffen,
Lärm, Strahlung usw. aufgeführt.