Im Allgemeinen bezeichnet man eine „Emission" als das Ausströmen fester, flüssiger oder gasförmiger Stoffe aus Anlagen oder technischen Prozessen, die die Luft, das Wasser oder auch andere Schutzgüter verunreinigen.
In der Praxis sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) „Emissionen" nicht nur Luftverunreinigungen, sondern auch die von einer Anlage ausgehenden Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen.
Emissionen von Luftschadstoffen entstehen hauptsächlich durch Verbrennungsvorgänge in häuslichen, gewerblichen oder industriellen Feuerungsanlagen sowie in Motoren.
- anorganische gasförmige Stoffe, so z. B. Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), Kohlenmonoxid (CO)
- organische flüchtige Verbindungen, so z. B. Aldehyde (z. B. Formaldehyd), Kohienwasserstoffe (z. B. Benzol), Ketone (z. B. Aceton)
- partikelförmige Stoffe und Stoffgemische, so z. B. Ruß, Flugasche, Kohlenstaub und Zementstaub
Emittentengruppen
- genehmigungsbedürftige Anlagen (Industrie)
- nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen (Gebäudeheizungen)
- sonstige nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (Kleingewerbe)
- Verkehr (Straßen-, Schienen-, Schiffs und Flugverkehr)