Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) werden "Immissionen" als „auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen" bezeichnet. Der Unterschied zu Emissionen ist das Begriffsmerkmal der „Einwirkung". Bei der Beurteilung von Immissionen sind auch Vor- und Fremdbelastungen mit einzubeziehen.
Auswirkungen von Immissionen
Luft
Das Ausmaß schädlicher Auswirkungen von Immissionen (Immissionsschäden) auf die biotische und abiotische Umwelt, auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder auch Gebäude, hängt von der Verweildauer und Konzentration der Schadstoffe am Einwirkungsort ab.
Auch die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) befasst sich mit den Immissionen. In der TA Luft wurde die EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie umgesetzt und legt die Grenzwerte sowie der Mess- und Beurteilungsverfahren fest.
Lärm
Lärm ist Schall, der stört, belästigt, die Gesundheit gefährdet oder schädigt. Lärm ein subjektiver Begriff, aber Schall beschreibt die physikalischen Eigenschaften eines Geräusches. Eine Geräuschbelastung wird mit dem Schalldruckpegel in Dezibel (dB A) angegeben.
Die Geräuschquellen für Lärmbelastungen sind Verkehrslärm, Industrie- und Gewerbelärm und Nachbarschaftslärm. Der Verkehrslärm (Straßen-, Luft- und Schienenverkehr) ist die häufigste Ursache für Lärmbelästigungen.
In der Planungspraxis wird die BImSchV (Lärmimmissionsschutz) und die TA Lärm angewendet. Mit der TA Lärm werden nicht nur die nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen, sondern auch nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen, die den Schwerpunkt der Gewerbelärmproblematik bilden, erfasst.