Ein Geräusch ist physikalisch gesehen eine Schallform, bei der das Frequenzspektrum im Gegensatz zu Klängen und Tönen kontinuierlich ist oder Frequenzen aufweist, die nicht im Verhältnis kleiner ganzer Zahlen zueinander stehen. Technisch und juristisch gesehen sind Geräusche unbeabsichtigte Schallereignisse. Diese müssen im Gegensatz zum Lärm nicht unbedingt als unangenehm aufgefaßt werden.
Geräusche (Knacken, Rauschen, Brummen, Klappern, Zischen, Blubbern, Knirschen, Knistern, Prasseln) entstehen durch Schwingungen. So kann ein in stationäres Geräusch über eine längere Zeit seine Charakteristik nicht oder nur sehr wenig ändern (z. B. Geräusch einer Pumpe oder eines Ventilators, Heizungsgebläse). Ein zeitlich instationäres Geräusch dagegen ändert seinen Charakter mit der Zeit oder sind nur für kurze Zeit vorhanden (z. B Ausdehnungsgeräusche, Strömungsgeräusche, Hammerschläge).
Unerwünschte Geräusche können psychische Störungen verursachen. Sie werden auch als Lärm bezeichnet. Die Störwirkung nimmt vor allem mit der Lautstärke zu.
Besonders nervend sind Geräusche dessen Herkunft nicht bekannt ist. Beispiele sind Knackgeräusche (Längenausdehnung der Rohre) oder Blubber- oder Zischgeräusche (Luft in der Anlage, Fließgeräusche) in einer Wohnung, die von der Heizungsanlage ausgehend hinweisen.
Die DIN-Norm 4109 legt den erlaubten Schallpegel für haustechnische Anlagen (also auch Heizungsanlagen) in Schlaf- und Wohnräumen fest. Diese DIN-Norm wird in vielen Urteilen zugrundegelegt, denn sie gibt einen Richtwert darüber, wann es zu einer Lärmbelästigung kommt. Der Schallpegel darf nicht höher als 30 dB sein.