Die Bezeichnung "
DIN" steht für "
Deutsches
Institut für
Normung" (also nicht für "Deutsche Industrie-Norm" oder "Das ist Norm") und ist ein
freiwilliger Standard, der unter der Leitung des Deutsches Institut für Normung e.V. durch einen
Arbeitsausschuss erstellt wird. Sie sind neben den Internationalen (
DIN ISO) und Europäischen Normen (
DIN EN) Bestandteil des
Deutschen Normenwerks.
Die
DIN-Normen (
Allgemein anerkannte Regeln der Technik) beinhalten gesicherte
Ergebnisse aus der
Technik und
Wissenschaft und
Erfahrungen aus der
Praxis. Sie müssen
nicht beachtet werden, da es sich um
private Regelwerke handelt, die nur
Empfehlungen sind. Sie müssen nicht dem
Stand der Technik entsprechen, was aber oft angenommen wird.
Aber, wenn sie vom
Gesetzgeber in
Gesetzen und
Verordnungen vorgegeben werden oder in
Verträgen vereinbahrt sind, dann müssen sie als
Mindestanforderung eingehalten werden. Eine
DIN-Norm, die in keinem
Bundesland in der jeweiligen Liste der
technischen Baubestimmungen bekanntgemacht wurde, ist baurechtlich
nicht bindend.
Da die
DIN-Normen eine
Grundlage für gleiche
Bedingungen sind, werden sie für
technischen Festlegungen, in
Ausschreibungen und
Baubeschreibungen benutzt bzw.
schriftlich aufgeführt und sind somit
Vertragsbestandteil. Ob eine DIN-Norm beachtet werden muss, wird in den meisten Fällen von
Gerichten beurteilt.
Aber >>Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand<<.
Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von
Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn
Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel
EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen verbindlich festlegen.
In Fällen, in denen DIN-Normen weder von den Vertragsparteien zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, noch durch den
Gesetzgeber verbindlich vorgeschrieben werden, dienen sie im Streitfall dennoch als Entscheidungshilfe, beispielsweise in Haftungsprozessen. Gerichte ziehen Normen und technische Regeln in Verfahren auf dem Gebiet des Mängelgewährleistungsrechts sowie des Delikts- und Produkthaftungsrechts heran, um zu beurteilen, ob der Hersteller die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet und somit die verkehrsübliche Sorgfalt eingehalten hat.
Normen sind damit in der Regel Empfehlungen, deren Einhaltung für Unternehmer im Hinblick auf mögliche Haftungsfälle eine gewisse Rechtssicherheit darstellt. (Zitat: DIN e. V.)
Für
alle Produkte in der
Heiz- und Raumlufttechnik müssen bestehende
DIN-Normen eingehalten werden. Ob diese Normen eingehalten werden, wird vom Hersteller gewährleistet. Aber ob die Normen wirklich eingehalten werden, sollte auch von
unabhängigen Stellen (z. B. TÜV, Dekra, DVGW, Warentest) überprüft und bestätigt werden.
An die
Produkte in der Heiz- und Raumlufttechnik werden besonderen
Sicherheitsanforderungen gestellt. Durch die
EU-Richtlinien liegt der Nachweis dieser Anforderungen in der Regel allein in der Verantwortlichkeit der Hersteller. Der Hersteller prüft seine Produkte und erklärt eigenverantwortlich die Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie und den darin zitierten Normen.
So prüft z. B. die Einrichtung „DIN CERTCO“ (TÜV Rheinland), ob diese Anforderung und Leistungswerte eingehalten werden, registriert die Daten und stellt im Rahmen eines Überwachungsverfahrens fest, ob die einmal festgestellten Kennwerte auch langfristig eingehalten werden.
DIN Spec (Deutsches Institut für Normung e.V. - Standard Performance Evaluation Corporation)
Eine
DIN SPEC ist
keine Norm sondern eine
Spezifikation. Während Normen durch einen umfangreichen Erarbeitungsprozess gekennzeichnet sind, geht es bei der Entwicklung von Spezifikationen hauptsächlich um
Schnelligkeit. So kann Wissen schnell allen zugänglich gemacht werden. Die
Anwendung von
Normen und
Spezifikationen ist
freiwillig. Beispiel
Im Zusammenhang mit
Ausschreibungen gilt das
Lastenheft als
Anforderungsspezifikation des
Auftraggebers, worauf die möglichen
Auftragnehmer mit
Pflichtenheften als
Umsetzungsspezifikation antworten.