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Autoren
OldBo
25.06.2021
Die Bezeichnung "DIN" steht für "Deutsches Institut für Normung" (also nicht für "Deutsche Industrie-Norm" oder "Das ist Norm") und ist ein freiwilliger Standard, der unter der Leitung des Deutsches Institut für Normung e.V. durch einen Arbeitsausschuss erstellt wird.
Die Bezeichnung "DIN" steht für "Deutsches Institut für Normung" (also nicht für "Deutsche Industrie-Norm" oder "Das ist Norm") und ist ein freiwilliger Standard, der unter der Leitung des Deutsches Institut für Normung e.V. durch einen Arbeitsausschuss erstellt wird. Sie sind neben den Internationalen (DIN ISO) und Europäischen Normen (DIN EN) Bestandteil des Deutschen Normenwerks.

Die DIN-Normen (Allgemein anerkannte Regeln der Technik) beinhalten gesicherte Ergebnisse aus der Technik und Wissenschaft und Erfahrungen aus der Praxis. Sie müssen nicht beachtet werden, da es sich um private Regelwerke handelt, die nur Empfehlungen sind. Sie müssen nicht dem Stand der Technik entsprechen, was aber oft angenommen wird. Aber, wenn sie vom Gesetzgeber in Gesetzen und Verordnungen vorgegeben werden oder  in Verträgen vereinbahrt sind, dann müssen sie als Mindestanforderung eingehalten werden. Eine DIN-Norm, die in keinem Bundesland in der jeweiligen Liste der technischen Baubestimmungen bekanntgemacht wurde, ist baurechtlich nicht bindend.

Da die DIN-Normen eine Grundlage für gleiche Bedingungen sind, werden sie für technischen Festlegungen, in Ausschreibungen und Baubeschreibungen benutzt bzw. schriftlich aufgeführt und sind somit Vertragsbestandteil. Ob eine DIN-Norm beachtet werden muss, wird in den meisten Fällen von Gerichten beurteilt.

Aber >>Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand<<.

Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen verbindlich festlegen.
In Fällen, in denen DIN-Normen weder von den Vertragsparteien zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, noch durch den Gesetzgeber verbindlich vorgeschrieben werden, dienen sie im Streitfall dennoch als Entscheidungshilfe, beispielsweise in Haftungsprozessen. Gerichte ziehen Normen und technische Regeln in Verfahren auf dem Gebiet des Mängelgewährleistungsrechts sowie des Delikts- und Produkthaftungsrechts heran, um zu beurteilen, ob der Hersteller die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet und somit die verkehrsübliche Sorgfalt eingehalten hat.
Normen sind damit in der Regel Empfehlungen, deren Einhaltung für Unternehmer im Hinblick auf mögliche Haftungsfälle eine gewisse Rechtssicherheit darstellt. (Zitat: DIN e. V.)
DIN-Prüf- und Überwachungszeichen
DIN-Prüf- und Überwachungszeichen
 DIN-Prüf- und Überwachungszeichen
Quelle: DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH
DIN-Prüf- und Überwachungszeichen
 DIN-Prüf- und Überwachungszeichen
Quelle: DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH
Für alle Produkte in der Heiz- und Raumlufttechnik müssen bestehende DIN-Normen eingehalten werden. Ob diese Normen eingehalten werden, wird vom Hersteller gewährleistet. Aber ob die Normen wirklich eingehalten werden, sollte auch von unabhängigen Stellen (z. B. TÜV, Dekra, DVGW, Warentest) überprüft und bestätigt werden.

An die Produkte in der Heiz- und Raumlufttechnik werden besonderen Sicherheitsanforderungen gestellt. Durch die EU-Richtlinien liegt der Nachweis dieser Anforderungen in der Regel allein in der Verantwortlichkeit der Hersteller. Der Hersteller prüft seine Produkte und erklärt eigenverantwortlich die Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie und den darin zitierten Normen.
So prüft z. B. die Einrichtung „DIN CERTCO“ (TÜV Rheinland), ob diese Anforderung und Leistungswerte eingehalten werden, registriert die Daten und stellt im Rahmen eines Überwachungsverfahrens fest, ob die einmal festgestellten Kennwerte auch langfristig eingehalten werden.

DIN Spec (Deutsches Institut für Normung e.V. - Standard Performance Evaluation Corporation)
Eine DIN SPEC ist keine Norm sondern eine Spezifikation. Während Normen durch einen umfangreichen Erarbeitungsprozess gekennzeichnet sind, geht es bei der Entwicklung von Spezifikationen hauptsächlich um Schnelligkeit. So kann Wissen schnell allen zugänglich gemacht werden. Die Anwendung von Normen und Spezifikationen ist freiwillig.

Beispiel
Im Zusammenhang mit Ausschreibungen gilt das Lastenheft als Anforderungsspezifikation des Auftraggebers, worauf die möglichen Auftragnehmer mit Pflichtenheften als Umsetzungsspezifikation antworten.
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Micha67 schrieb: Hallo, ich lese hier schon seit mehr als 3 Jahren mit und habe zwei Fragen, die ich trotz durcharbeiten dieser und anderer Foren nicht für mich nicht beantworten konnte. Meine Anlage: Vaillant Arotherm...
schlati schrieb: Bin grad im Osterurlaub bei meinem Schwager und hab dort im November schon ein paar Merkwürdigkeiten an seiner SWP festgestellt, aber damals war kurz vorher wohl eine Heizungswartung gemacht worden, bei...
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