Die Bezeichnung "DIN" steht für "Deutsches Institut für Normung" (also nicht für "Deutsche Industrie-Norm" oder "Das ist Norm") und ist ein freiwilliger Standard, der unter der Leitung des Deutsches Institut für Normung e.V. durch einen Arbeitsausschuss erstellt wird. Sie sind neben den Internationalen (DIN ISO) und Europäischen Normen (DIN EN) Bestandteil des Deutschen Normenwerks.
Die DIN-Normen (Allgemein anerkannte Regeln der Technik) beinhalten gesicherte Ergebnisse aus der Technik und Wissenschaft und Erfahrungen aus der Praxis. Sie müssen nicht beachtet werden, da es sich um private Regelwerke handelt, die nur Empfehlungen sind. Sie müssen nicht dem Stand der Technik entsprechen, was aber oft angenommen wird. Aber, wenn sie vom Gesetzgeber in Gesetzen und Verordnungen vorgegeben werden oder in Verträgen vereinbahrt sind, dann müssen sie als Mindestanforderung eingehalten werden. Eine DIN-Norm, die in keinem Bundesland in der jeweiligen Liste der technischen Baubestimmungen bekanntgemacht wurde, ist baurechtlich nicht bindend.
Da die DIN-Normen eine Grundlage für gleiche Bedingungen sind, werden sie für technischen Festlegungen, in Ausschreibungen und Baubeschreibungen benutzt bzw. schriftlich aufgeführt und sind somit Vertragsbestandteil. Ob eine DIN-Norm beachtet werden muss, wird in den meisten Fällen von Gerichten beurteilt.
Der BGH hat mit dem Urteil vom 14.5.1998 - VII Zr 184/97 (Immobilien- & Baurecht 1998, S. 377) folgendes festgestellt:
Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben.
Aber >>Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand<<.
Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von
Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn
Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel
EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen verbindlich festlegen.
In Fällen, in denen DIN-Normen weder von den Vertragsparteien zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, noch durch den
Gesetzgeber verbindlich vorgeschrieben werden, dienen sie im Streitfall dennoch als Entscheidungshilfe, beispielsweise in Haftungsprozessen. Gerichte ziehen Normen und technische Regeln in Verfahren auf dem Gebiet des Mängelgewährleistungsrechts sowie des Delikts- und Produkthaftungsrechts heran, um zu beurteilen, ob der Hersteller die allgemein anerkannten
Regeln der Technik beachtet und somit die verkehrsübliche Sorgfalt eingehalten hat.
Normen sind damit in der Regel Empfehlungen, deren Einhaltung für Unternehmer im Hinblick auf mögliche Haftungsfälle eine gewisse Rechtssicherheit darstellt. (Zitat: DIN e. V.)
Für
alle Produkte in der
Heiz- und Raumlufttechnik müssen bestehende
DIN-Normen eingehalten werden. Ob diese Normen eingehalten werden, wird vom Hersteller gewährleistet. Aber ob die Normen wirklich eingehalten werden, sollte auch von
unabhängigen Stellen (z. B. TÜV, Dekra, DVGW, Warentest) überprüft und bestätigt werden.
An die
Produkte in der Heiz- und Raumlufttechnik werden besonderen
Sicherheitsanforderungen gestellt. Durch die
EU-Richtlinien liegt der Nachweis dieser Anforderungen in der Regel allein in der Verantwortlichkeit der Hersteller. Der Hersteller prüft seine Produkte und erklärt eigenverantwortlich die Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie und den darin zitierten Normen.
So prüft z. B. die Einrichtung „DIN CERTCO“ (TÜV Rheinland), ob diese Anforderung und Leistungswerte eingehalten werden, registriert die Daten und stellt im Rahmen eines Überwachungsverfahrens fest, ob die einmal festgestellten Kennwerte auch langfristig eingehalten werden.
DIN Spec (Deutsches Institut für Normung e.V. - Standard Performance Evaluation Corporation)
Eine
DIN SPEC ist
keine Norm sondern eine
Spezifikation. Während Normen durch einen umfangreichen Erarbeitungsprozess gekennzeichnet sind, geht es bei der Entwicklung von Spezifikationen hauptsächlich um
Schnelligkeit. So kann Wissen schnell allen zugänglich gemacht werden. Die
Anwendung von
Normen und
Spezifikationen ist
freiwillig. Beispiel
Im Zusammenhang mit
Ausschreibungen gilt das
Lastenheft als
Anforderungsspezifikation des
Auftraggebers, worauf die möglichen
Auftragnehmer mit
Pflichtenheften als
Umsetzungsspezifikation antworten.