(Allgemein)
anerkannte Regeln der Technik sind Regeln, die auf
wissenschaftliche Erkenntnisse und
praktische Erfahrungen gründen und von
fachkundigen Personen als richtig anerkannt werden. Sie werden immer in Streitfällen zwischen
Auftraggeber und
Auftragnehmer aktuell.
Zu den
anerkannten Regeln der Technik (aRdT) gehören die
DIN-Vorschriften des Normenausschusses Bauwesen im Deutschen Institut für Normung e.V., die
Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker e.V. (VDE-
Vorschriften) und die
Vorschriften des Deutschen Vereins des Gas- und
Wasserfaches e.V. (DVGW), aber auch VDI-Richtlinien und die Durchführungsverordnungen der Landesbauordnungen können dazugehören. Die Normen, Arbeitsblätter und
Richtlinien entsprechen nicht immer dem aktuellen technischen Kenntnisstand und beinhalten nicht immer Regeln, die sich langfristig bewähren oder bewährt haben.
Deswegen
können auch höherwertige Leistungen gefordert sein. Außerdem sehen die
Gerichte die Anwendung der Regeln oftmals unterschiedlich. Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass
DIN-Normen und VDI-
Richtlinien
private technische
Regelungen mit
Empfehlungscharakter sind. Ein Grund
liegt darin begründet, dass Normen und
Richtlinien vielfach überaltert
sind.
Der BGH hat mit dem Urteil vom 14.5.1998 - VII Zr 184/97 (Immobilien- &
Baurecht 1998, S. 377) folgendes festgestellt:
Die
DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische
Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln
der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben.