Das heutige Baurecht ist so umfangreich, das jedes Bauvorhaben mit komplexen rechtlichen Fragen behaftet ist. Die steigende Komplexität von Bauprojekten stellt immer höhere Anforderungen an alle Erwerbstätigen. Ohne genaue Kenntnisse wird es schwierig bis unmöglich, schon die kleinsten Bauvorhaben ohne fachliche Hilfe durch Fachleute (Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen, Handwerker und letztendlich auch Fachanwälte) zu verwirklichen.
Zu den gesetzlichen Vorgaben kommen dann noch die unendlich vielen Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien, DIN-Normen, technische Regeln und Arbeitsblätter.
Eine Baubegleitende Qualitätskontrolle (Baucontrolling, "Bauherrenberatung") durch einen unabhängigen Bausachverständigen stellt sicher, dass die Baubeschreibung, die Bauplanung und Bauausführung übereinstimmen Außerdem ist die Beauftragung einer Bauabnahme und eine Betreuung bei Baumängel und Schäden sinnvoll.
Das Baurecht in Deutschland unterscheidet zwischen
- privatem Baurecht nach BGB (z. B. Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkvertragsrecht)
- öffentlichem Baurecht, was sich wiederum unterteilt
- in Bauplanungsrecht nach Raumplanungsgesetz und Baugesetz
- Bauordnungsrecht gemäß Landesbauordnungen in Anlehnung an die Musterbauordnung
Bundesgesetze
Baugesetz Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durchArtikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.
Baunutzungsverordnung
Baunutzungsverordnung (BauNVO) v. 23.1.1990, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl I I 132, zuletzt geändert durch Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548). Stand 21.11.2017.
Raumordnungsgesetz
Das Raumordnungsgesetz (ROG) hat die Aufgabe, den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume durch zusammenfassende, übergeordnete Raumordnungspläne und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 159 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist.
Die Musterbauordnung - MBO ist eine Standard- und Mindestbauordnung, die den Ländern als Grundlage für deren jeweilige Landesbauordnungen dient (z. B. Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein [LBO S-H]).
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