Für ein Bauvorhaben ist ein Architekt gesetzlich nicht vorgeschrieben, es gibt Bauprojekte, die ohne Architekt durchgeführt werden können. Bei genehmigungspflichitgen Bauwerken, bei denen ein Bauantrag für den Erhalt der Baugenehmigung bei Behörden eingereicht und bewilligt werden muss, ist ein Architekt zwingend erforderlich. Das ist nur möglich mit einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur, welcher im jeweiligen Bundesland bei der Architekten- oder Ingenieurskammer als Solcher gelistet ist.
Die Berufsbezeichnung "Architekt" ist geschützt, das heißt, dass es verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen gilt, um als Architekt arbeiten zu dürfen. Grundvoraussetzung ist eine entsprechende Ausbildung. Außerdem muss ein Architekt eine gewisse Berufserfahrung vorweisen können. Erst dann können diese sich bei der Architektenkammer eintragen lassen und dort gelistet werden.
Die Aufgaben eines Architekten richten sich nach dem jeweiligen Bauvorhaben. Hier werden unterschiedliche Tätigkeitsfelder betreut, abhängig davon, ob es sich um einen privaten oder einen öffentlichen Auftraggeber handelt.
Aufgaben eines Architekten
• Abwicklung der Planung vom Entwurf über Baugenehmigung und Detailplanung
• Aufklärung über baurechtliche Fragen
• Beratungstätigkeiten und Hinweispflicht zu wichtigen Umständen
• Abstimmung mit anderen Stakeholdern (z. B. dem Bauamt)
• Bauüberwachung je nach Beauftragung
• Kontinuierliche Kosten- und Qualitätskontrolle
Wichtig ist, die Leistungen des Architekten vor Beginn der Zusammenarbeit vertraglich zu regeln, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Besonders, wenn der Bauherr Eigenleistungen einbringen will, dann kann der Architekt helfen zu beurteilen, ob diese Pläne realistisch sind und welche Einsparungen sich so erzielen lassen.
Die HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure soll den Architekten und Ingenieuren ein hinreichendes Honorar und den Bauherren angemessene Qualität der Bauplanung, Ausschreibung, Vergabe und der Objektüberwachung sichern. Die in der HOAI festgehaltenen Leistungsphasen (LPH) lassen sich prozentual einteilen. Das heißt, es ist schon vorab ersichtlich, wie umfangreich die Aufgaben innerhalb einer Leistungsphase für den Architekten sind und welchen Anteil sie am gesamten Bauvorhaben ausmachen.
| Unterschiedliche Bauvorhaben erfordern natürlich unterschiedliche Grundleistungen, was wiederum für unterschiedliche Leistungsphasen sorgt. |
| Gebäude und Innenräume
(§ 34) | Freianlagen
(§ 39) | Ingenieurbauwerke
(§ 43) | | Verkehrsanlagen
(§ 47) | Tragwerksplanung
(§ 51) | Technische Ausrüstung
(§ 55) | |
Leistungsphase 1: In der Grundlagenermittlung werden die Rahmenbedingungen des Bauvorhabens geklärt, darunter die Wünsche der Bauherren, die finanziellen Möglichkeiten sowie die Gegebenheiten des Grundstücks. Ziel ist es, eine solide Grundlage für die weitere Planung zu schaffen.
Leistungsphase 2: In der Vorplanung wird ein erster Entwurf erstellt, der zeigt, wie sich die Vorstellungen der Bauherren umsetzen lassen und ob das Projekt genehmigungsfähig ist. Außerdem wird eine grobe Kostenschätzung erstellt.
Leistungsphase 3: In der Entwurfsplanung entsteht ein vollständiger Bauentwurf, der alle technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben berücksichtigt. Parallel dazu wird eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die als Grundlage für die weitere Planung dient.
Leistungsphase 4: In der Genehmigungsplanung wird der vollständige Bauantrag erstellt, inklusive aller Zeichnungen, Anlagen und gegebenenfalls Sonderanträge. Damit wird die behördliche Genehmigung vorbereitet.
Leistungsphase 5: Die Ausführungsplanung umfasst die detaillierten technischen Zeichnungen und Berechnungen, die für die reibungslose Umsetzung auf der Baustelle notwendig sind. Sie enthält präzise Angaben zu Maßen, Materialien und Verarbeitung.
Leistungsphase 6: In der Vorbereitung der Vergabe werden alle Ausschreibungsunterlagen erstellt, darunter die detaillierte Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis. Außerdem erfolgt eine Kostenkontrolle.
Leistungsphase 7: In dieser Phase werden Angebote eingeholt, geprüft und verhandelt, bis die Bauherren die Aufträge vergeben. Der oder die Planende unterstützt dabei organisatorisch und durch Kostenkontrolle.
Leistungsphase 8: Die Objektüberwachung stellt sicher, dass die Bauausführung den Plänen, Genehmigungen und Verträgen entspricht. Dazu gehören Bauleitung, Koordination, Kostenkontrolle und die Abnahme von Leistungen.
Leistungsphase 9: Die Objektbetreuung umfasst die Betreuung nach der Bauabnahme, insbesondere die Prüfung von Mängeln während der Gewährleistungsfrist und die Sicherung von Ansprüchen der Bauherren.