Es gibt verschiedene Gründe (z. B. Muskelhypothek, Geld "sparen", es wird keine Firma gefunden, die beigestelltes Material einbaut oder/und keine Termine frei hat), weshalb ein Bauherr auf die Eigenleistung beim privaten Hausbau, bei Sanierungen oder bei Reparaturen zugreift. Die Arbeiten können auch von Freunden oder Familienmitgliedern (Nachbarschaftshilfe) übernommen werden. Dabei muss aber die Abgrenzung zur Schwarzarbeit klar zu erkennen sein.
Wer beim Bau des eigenen Hauses mitarbeiten, einige Gewerke erstellen oder Reparaturen selbst ausführen will, benötigt
• neben handwerklichen Fähigkeiten auch das notwendige Fachwissen,
• eine gute körperliche Kondition,
• die Bereitschaft, auf Freizeit und Urlaub zu verzichten.
Auf jeden Fall müssen alle Eigenleistungen mit dem Bauplaner abgestimmt werden. Die Art und der Umfang und auch das Beistellen von Material müssen auf jeden Fall vertraglich geregelt werden. Hier kann es zu erheblchen Problemen kommen, weil viele Firmen hier ein Veto einlegen. Die meisten Firmen weigern sich, beigestelltes Material nicht akzeptieren. Damit es nicht zu Verzögerungen kommt, müssen Eigenleistungen exakt in den Bauablauf integriert werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Bauherr mit einem Generalunternehmer oder Bauträger baut, denn diese lehnen meistens Eigenleistungen ab.
Es gibt Gewerke (z. B. Heizung, Elektro-, Gas- und Wasserinstallation), die in die Hand von Fachfirmen gehören bzw. einer Fachbetriebspflicht unterliegen. Oft überschätzen sich die Selbstbauer, sie wissen nicht, wie etwas fachgerecht gemacht wird und/oder sie wissen nicht, ob die geplanten Arbeiten überhaupt ausgeführt werden dürfen. Das Ergebnis ist, dass sie Fehler in den Bau einbringen, die evtl. Einwirkungungen auf die Bausubstanz haben können oder sie suchen sich Ratschläge in diversen Internetforen, die aber oft auch nicht umgesetzt werden können. Grundsätzlich gibt es auf Eigenleistungen keine Gewährleistung.
Besonders wichtig ist die Absicherung der Personen, die auf dem Bau in Eigenleistung mitarbeiten. Wenn der Helfer nicht versichert ist, dann sollte wohl auch keine Haftung bestehen. Aber so einfach ist das nicht. Hier sollten beide Seiten eine private Haftpflichtversicherung besitzen, die möglichst Schäden und Schadensersatzansprüche bis 8.000.000 € abdeckt. Denn bei einem Unfall ohne Verschulden trägt der Helfer erst mal alleine das Risiko. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt über die Berufsgenossenschaft nur, wenn der Helfer gemeldet war. Dies gilt dann als Arbeitsunfall. Wenn der Helfer Schäden verursacht, dann haftet er bei einer Gefälligkeit nur, wenn eine Norm verletzt, grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wird und/oder erkennbarer Schaden entsteht (Körperverletzung, Sachbeschädigung). Besonders hoch können die Haftungsansprüche werden, wenn es zu Todesfällen kommt und/oder Schmerzensgeld- oder Rentenzahlungen gerichtlich festgelegt werden.
Muskelhypothek
Viele Bauherren, die Arbeiten beim Bauen selber ausführen wollen, setzen diese als Teil des Eigenkapitals ein, um zu günstigeren Kreditkonditionen zu kommen. Die Banken ermitteln den Geldwert der Eigenleistung nach dem II. Wohnungsbaugesetz § 36 Absatz 3 (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG). Danach wird der Wert der Selbsthilfe ist mit dem Betrag als Eigenleistung anzuerkennen, der gegenüber den üblichen Kosten der Unternehmerleistung erspart wird.
Leider wird die Eigenleistung oft nicht überall gleich anerkannt. So sehen z. B. die Bausparkassen die Leistungen in voller Höhe an und bei Banken und Sparkassen kommt es vor, dass die Anrechnung der eingesparten Lohnkosten nicht in voller Höhe anerkannt werden. Hier sind Abschläge bis 50 % sind nicht unüblich.
Wichtig ist eine gute Beratung und die eigenen Leistungen (z. B. handwerklichen Fähigkeiten und Zulassungen für das jeweilige Gewerk) müssen realistisch eingeschätzt bzw. vorhanden sein, damit große Fehler und unnötigen Mehrkosten ausgeschlossen werden.
Es sollte auch beachtet werden, dass inzwischen Eigenleistungen in einigen Fördermaßnahmen (z. B. BAFA) nicht mehr anerkannt werden bzw. nicht mehr föderfähig sind.