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Datenschutzhinweise
TitleTeaserUrlImageUpdate DateShow Update Date
Stand: 10.07.2014 12:24:58
Geschäftliche Unterlagen muss jeder Gewerbetreibende nicht nur im eigenen Interesse sondern auch nach dem Steuer- und Handelsrecht über einen bestimmten Zeitraum aufbewahren. Aber auch Privatleute unterliegen einer Aufbewahrungspflicht. [zum Artikel]
Stand: 31.05.2015 09:38:36
Fehlerhafte bzw. nicht fachgerecht ausgeführte Leistungen oder Arbeiten auf der Baustelle werden als Baupfusch bezeichnet. In den meisten Fällen ist er auf eine unzureichende oder fehlerhafte Planung zurückzuführen. Der Hintergrund für Pfusch kann auch fehlendes Fachwissen, nicht vorhandene handwerkliche Fähigkeiten und Zeitdruck sein. Ein Vorsatz für Pfuscharbeit ist schwer nachzuweisen, ist aber oftmals nicht auszuschließen, weil hier Zeit und Kosten eingespart werden. [zum Artikel]
Stand: 02.03.2021 09:44:39
Es gibt verschiedene Gründe (z. B. Muskelhypothek, Geld "sparen", es wird keine Firma gefunden, die beigestelltes Material einbaut oder/und keine Termine frei hat), weshalb ein Bauherr auf die Eigenleistung beim privaten Hausbau, bei Sanierungen oder bei Reparaturen zugreift. Die Arbeiten können auch von Freunden oder Familienmitgliedern (Nachbarschaftshilfe) übernommen werden. Dabei muss aber die Abgrenzung zur Schwarzarbeit klar zu erkennen sein. [zum Artikel]
Stand: 29.04.2019 08:18:33
Um geringfügige Arbeiten rechtlich einwandfrei ausführen zu lassen, wurde die Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung (Minijob) geschaffen. Dabei sind eine bestimmte Verdienstgrenze (450 Euro/Monat) oder bestimmte Zeitgrenzen (3 Monate oder 70 Arbeitstage) im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt festgelegt. [zum Artikel]
Stand: 18.04.2023 20:28:41
Nicht jede Tätigkeit, die beispielsweise ein Nachbar bei Ihnen ausführt, ist Schwarzarbeit. [zum Artikel]
Stand: 31.08.2014 09:21:03
Unentgeltliche Gefälligkeiten im Rahmen der "Nachbarschaftshilfe" oder Selbsthilfe können empfindliche Haftungspflichten nach sich ziehen. In einem Schadensfall, der unter Umständen sehr hohe Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann, wird immer zuerst geklärt, ob es sich bei der ausgeführten Arbeit nicht um Schwarzarbeit handelt, denn diese Arbeiten verstoßen gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG). [zum Artikel]
Stand: 18.04.2023 20:15:36
Schwarzarbeit liegt nach dem Verständnis des Gesetzes dann vor, wenn eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit unter Umgehung gesetzlicher Anmelde- und Anzeigepflichten (z.B. Steuern, Sozialversicherung) ausgeübt wird. Durch sie müssen wirtschaftliche Vorteile in erheblichem Umfang erzielt werden. Voraussetzung der Schwarzarbeit ist also, dass es sich um eine illegale Tätigkeit handelt. [zum Artikel]
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