Der Bauherr bzw. Auftraggeber -AG- (VOB) bzw. Besteller (BGB) lässt ein Bauvorhaben auf seine Rechnung und Verantwortung ausführen. Der Bauherr kann eine Privatperson oder ein Gewerbetreibender bzw. Unternehmen [Einzelkaufleute (EK), juristischen Personen (GmbH, AG), Personengesellschaften (GmbH & Co. KG, OHG, KG)] sein.
Ein privater Bauherr ist ein Eigenbauunternehmer.
Der Vertragpartner (Auftragnehmer) des Bauherren ist ein Unternehmen (Architekt, Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer, Fertighaushersteller), welches das Bauvorhaben ausführt bzw. ausführen lässt.
Verantwortlich für den baulichen und auch den Nutzungs-Zustand eines Grundeigentums sind generell die Eigentümer nach dem Grundbuch (und Erbbauberechtigte); für Wohnungseigentum/Teileigentum auch die Teileigentümer, soweit nicht die Eigentümergemeinschaft zur Verantwortung zu ziehen ist. Als Bauherren können auch andere natürliche und jurstische Personen fungieren.
Wenn der Bauherr eine Baubegleitende Qualitätskontrolle beauftragt hat, dann muss der Baubegleiter überprüfen, ob alle Risiken abgesichert sind.
Es wird empfohlen, ein Bautagebuch zu führen.