Rohre in Heizungs-,
Trinkwasser-,
Regenwasser-, Solar-, Kühl-, Öl-,
Abgas- und
Abwasseranlagen sind
Hohlkörper, die normalerweise einen
kreisrunden Querschnitt haben. In speziellen Einsatzfällen kommen Rohre mit rechteckigen, vieleckigen und ovalen Querschnitten zum Einsatz. In anderen Bereichen werden auch Rohre verwendet, so z. B. als
Gerüste und Geländer, im Maschinenbau (Achsen, Wellen), in Rohrpostsystemen. Rohrleitungen in lüftungstechnischen Anlagen werden als
Luftleitungen oder Kanäle bezeichnet.
In den
Rohrleitungen werden
Flüssigkeiten (
Wasser,
Dampf bzw. Kondensat, Solar- und Kühlflüsigkeiten,
Kältemittel,
Abwasser),
Gase (
Erdgas,
Propan, Butan, Sauerstoff, Stickstoff,
Dampf,
Abgas bzw.
Rauchgas) oder
rieselfähige Brennstoffe (
Holzpellets, Hackschnitzel, Späne,
Kohlestaub)
transportiert.
Die
Rohrarten können nach folgenden
Materialien eingeteilt werden:
Die
Rohrgrößen werden in den entsprechenden Normen nach dem
Nenndurchmesser (
Nennweite [DN - diameter nominal]) festgelegt. Außerdem werden für die
Abmessungen auch die Begriffe
Innendurchmesser (ID - inside diameter),
Außendurchmesser (OD - outside diameter) und die
Wanddicke und für die
Belastbarkeit hauptsächlich der
Nenndruck (PN - pressure nominal) verwendet. Alle Werte sind
einheitslose Normbezeichnungen, aber werden letztendlich in mm bzw. bar angegeben.
Die
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit
Wasser (
AVBWasserV) schreibt vor, dass in einer
Trinkwasseranlage nur Bauteile und Komponenten verwendet werden, die entsprechend den
anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind. Das Zeichen einer anerkannten Prüfstelle (z. B.
DIN-DVGW,
DVGW- oder
GS-Zeichen) gewährleistet, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Darüber hinaus schreibt die
Verordnung verbindlich vor, dass Arbeiten an der Hausinstallation nur durch
eingetragene Installationsbetriebe vorgenommen werden dürfen.
In der
Planungsphase muss unter anderem die
Qualität des Trinkwassers berücksichtigt werden. Hier sind die
DIN 1988,
DIN 50930-6,
DIN EN 12502 und VDI-Richtlinie 6023 zu beachten.
Jeder
Rohrwerkstoff hat
Einsatzgrenzen, die zwar in aller Regel nicht im bestimmungsgemäßen Betrieb, aber durchaus bei besonderen Maßnahmen wie Stoßdesinfektionen erreicht werden können. In Zweifelsfällen ist immer der Komponentenhersteller zu kontaktieren.
Diese Rohrwerkstoffe bzw. Systeme mit
DVGW-Zeichen dürfen
ohne wasserseitige Einschränkungen eingesetzt werden.
Kupferrohre und
-pressverbinder dürfen nicht installiert werden, wenn der
- pH – Wert unter 7,0 liegt
- pH-Wert zwischen 7,0 und 7,4 liegt, dann darf der TOC-Wert bis 1,5 mg/l betragen
Feuerverzinkte Stahl- bzw. Eisenwerkstoffe dürfen nach DIN 50930-6 und
DIN EN 12502 nur im
Kaltwasserbereich eingesetzt werden, wenn
- die Basenkapazität KB 8,2 0,5 mol/m3 und gleichzeitig
- die Säurekapazität KS 4,3 1,0 mol/m3 beträgt.
Bleirohre in Altanlagen müssen spätestens bis 2013 auf Grund der verschärften Grenzwerte für Blei gemäß der TrinkwV saniert werden. Was normalerweise ein Austausch des gesamten Rohrnetzes bedeutet.
Die Verwendung verschiedener Werkstoffe in der Trinkwasserinstallation kann den Regeln der Technik (DIN 1988-7) entsprechen. Z. B. können Rohre aus Kupfer, innenverzinntem Kupfer, nichtrostendem Stahl und PE-X miteinander kombiniert werden. Bei Kombinationen verzinkter Gewinderohre mit anderen Rohrwerkstoffen ist die DIN 1988-7 einzuhalten. Dabei ist zubeachten, dass größere Bauteile und Apparate aus Kupfer, Kupferlegierungen, verzinntem Kupfer und Kupferloten in Fließrichtung nicht vor verzinkten Eisenwerkstoffen angeordnet werden dürfen (Fließregel).
Als Übergang zwischen Edelstahl und verzinktem Stahl werden Übergangsstücke aus Kupferlegierungen empfohlen, deren Länge mindestens dem Rohrdurchmesser entspricht. Hierdurch wird die Wirkung der Bimetallkorrosion (abhängig von der Wasserbeschaffenheit) verringert.
Innerhalb einer Hausinstallation sind nur Materialien zulässig, die das Prüfzeichen einer anerkannten Zertifizierungsstelle (z. B. DVGW) tragen. Arbeiten an der Anlage dürfen nur von anerkannten Fachbetrieben ausgeführt werden!
Vom Verein eco-bau, bei dem über 50 Bauämter des Bundes, von Kantonen und Städten in der Schweiz Mitglied sind und in dessen Zentrum der Vereinsaktivitäten die Entwicklung und Verbreitung von Planungswerkzeugen für nachhaltige, ökologische und gesunde Bauweise stehen, ist ein Merkblatt BKP 250 – Sanitäranlagen herausgegeben worden.
Danach werden in Bezug auf die Neuinstallation von Trinkwasseranlagen folgende Empfehlungen gegeben:
- Für Hausanschlussleitungen sollte Polyethylen (PE) verwendet werden.
- Kellerverteilungen und Steigleitungen sollten mit Rohren aus nichtrostendem Stahl und/oder Kunststoffverbundrohren (PE-X i. S. / Al / PE-X i. S.) hergestellt werden.
- Bei Stockwerksverteilungen wird Polybuten (PB) und vernetztes Polyethylen (PE-X) favorisiert.
Diese Empfehlungen basieren auf den Ergebnissen der Schweizer Studie "eco-devis Versorgungsleitungen", die im Merkblatt eco-devis 426 dokumentiert worden sind. Bewertet wurden die Rohrmaterialen nach den Kriterien Graue Energie (Herstellungsaufwand), Emissionen in das Trink- und Abwasser sowie die Verwertung und Entsorgung.
Bei dem Einsatz von Kunststoffrohren in der Trinkwasserinstallation sollte in Anbetracht der relativ hohen Bioverwertbarkeit in den ersten sechs Monaten nach der Montage auf jeden Fall für einen hohen Wasserdurchsatz gesorgt werden!.