Schon 400 v. Chr. wurden im Römischen Reich in den Städten das Wasser neben den Ton- und Betondruckrohren auch durch Bleidruckrohren verteilt. In Deutschland wurden bis in die 70er Jahre des letzten Jahrhunderts noch Bleirohre in der Trinkwasserinstallation und als Abwasserleitungen (und Geruchsverschlüssen) verlegt. Ab 1973 ist der Einsatz von Bleirohren in Neubauten nicht mehr erlaubt, weil bei sauren Wässern (< pH 6,5) Blei in das Trinkwasser eingetragen wird. Dies findet besonders in Stagnationszeiten (Stillstandszeiten) bzw. -Leitungen (nach sehr kurzer Stagnationszeit von weniger als einer Stunde) statt . Akute Bleivergiftungen sind nicht auszuschließen.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2011 - Anlage 2) schrieb einen Grenzwert für Blei im Trinkwasser von 0,025 mg/I und ab dem 01.12.2013 von 0,01 mg/I vor. Seit dem 1. Dezember 2013 liegt der Grenzwert für Blei im Trinkwasser bei 10 µg/l. Der Bleigrenzwert wurde über 15 Jahre schrittweise von 45 µg/l bis auf den jetzt gültigen Grenzwert von 10 µg/l abgesenkt. Da diese Grenzwerte in der Praxis nicht einzuhalten sind, müssen Bleirohrinstallationen in dieser Übergangsfrist ausgetauscht werden. Bei Probennahmen können auch in Kupferleitungen höhere Bleiwerte festgestellt werden. Der Grund liegt hier in der Verwendung von bleihaltigen Loten, wobei hier die Grenzwerte in den meisten Fällen nicht überschritten werden.
Bleirohrleitungen sind weich, durch eine Oxidschicht grau gefärbt und die Verbindungen sind meistens wulstig verlötet. Außerdem sind die Rohre in den meisten Fällen nicht geradlinig verlegt und mit Rohrhaken befestigt. Oft findet man in den Hausinstallationen nur noch Teilstücke, die in der Regel schlecht zugänglich sind, mit Bleirohren ausgeführt. Bei Häusern, die in der 30er Jahren errichtet worden sind, kann auch heute noch mit Blei gerechnet werden. Um sicher zu sein, dass verdeckte Installationen bleifrei sind, sollten Probennahmen durchgeführt werden. In öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden (z. B. Mietshäuser, Ferienwohnungen, Hotels, Bürogebäude) sind diese regelmäßigen Untersuchungen nach der TrinkwV 2011 vorgeschrieben..
Bleileitungen sind nicht mehr zulässig: Die am
24.06.2023 in Kraft getretene, novellierte
Trinkwasserverordnung sieht ein
Verbot von
Bleileitungen vor. Demnach sind
bis zum 12.01.2026 alle Bleileitungen und auch Teilstücke zu
entfernen oder stillzulegen. Auch kleinere Teilabschnitte aus Bleileitungen können in Kombination mit anderen metallenen Werkstoffen zu hohen Bleigehalten im
Wasser führen. Deshalb ist beim Austausch von Bleileitungen darauf zu achten, dass diese
vollständig ausgetauscht werden und eine
Entfernung auch von Teilstücken ist
zwingend notwendig.