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Autoren
OldBo
13.10.2016
Bei allen Arbeiten an der Hausfassade (z. B. Verklinkern, Verputzen, Wärmedämmung, Fenstereinbau bzw. -tausch) und am Dach (z. B. Dachdecken, Dachrinnen, Solarkollektorenmontage) muss ein Gerüst aufgebaut werden.
Baugerüst
 Baugerüst
Quelle: Bosy

Bei allen Arbeiten an der Hausfassade (z. B. Verklinkern, Verputzen, Wärmedämmung, Fenstereinbau bzw. -tausch) und am Dach (z. B. Dachdecken, Dachrinnen, Solarkollektorenmontage) muss ein Gerüst aufgebaut werden. Für die verschiednenen Arbeiten gibt es entsprechende Gerüste:

  • Schutznetze
  • Fanggerüste
  • Fahrbare Arbeitsbühnen
  • Fassadengerüste
  • Auslegergerüste
  • Konsolgerüste
  • Dachfanggerüste
  • Hängegerüste
  • Dachgerüste für den Hausschornsteinbau
  • Schutzdächer

Arbeitsgerüste und Schutzgerüste werden in der DIN EN 12810 (Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen), DIN EN 12811 ((Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Arbeitsgerüste) und DIN 4420-1 (Arbeits- und Schutzgerüste) beschrieben. Die Gerüstbauteile bestehen aus Holz oder Metall (Stahl, Aluminium).

Ein Anseilschutz darf nur bei kurzzeitigen Dacharbeiten verwendet werden. Vorausetzungen sind:
  • Wenn der Gesamtumfang der Arbeiten nicht mehr als 2 Personentage (2 Personen ein Tag oder 1 Person zwei Tage) umfasst
  • Absturzsicherungen aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich sind
  • Auffangeinrichtungen unzweckmäßig sind
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