Bei allen Arbeiten an der Hausfassade (z. B. Verklinkern, Verputzen, Wärmedämmung, Fenstereinbau bzw. -tausch) und am Dach (z. B. Dachdecken, Dachrinnen, Solarkollektorenmontage) muss ein Gerüst aufgebaut werden. Für die verschiednenen Arbeiten gibt es entsprechende Gerüste:
- Schutznetze
- Fanggerüste
- Fahrbare Arbeitsbühnen
- Fassadengerüste
- Auslegergerüste
- Konsolgerüste
- Dachfanggerüste
- Hängegerüste
- Dachgerüste für den Hausschornsteinbau
- Schutzdächer
Arbeitsgerüste und Schutzgerüste werden in der DIN EN 12810 (Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen), DIN EN 12811 ((Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Arbeitsgerüste) und DIN 4420-1 (Arbeits- und Schutzgerüste) beschrieben. Die Gerüstbauteile bestehen aus Holz oder Metall (Stahl, Aluminium).
Ein Anseilschutz darf nur bei kurzzeitigen Dacharbeiten verwendet werden. Vorausetzungen sind:
- Wenn der Gesamtumfang der Arbeiten nicht mehr als 2 Personentage (2 Personen ein Tag oder 1 Person zwei Tage) umfasst
- Absturzsicherungen aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich sind
- Auffangeinrichtungen unzweckmäßig sind
Gerüste sind vorübergehend errichtete Baukonstruktionen veränderlicher Länge, Breite und Höhe. Sie können an der Verwendungsstelle aus Gerüstbauteilen zusammengesetzt, ihrer Bestimmung entsprechend verwendet und wieder zerlegt werden.
In den Aufbau- und Verwendungsanleitungen der Hersteller sind vielseitige Varianten und Verwendungsmöglichkeiten vorberechnet und abgebildet. Befolgt man diese Regelausführungen, ist kein gesonderter statischer Nachweis erforderlich.
Für Abweichungen und Sonderfälle wird ein separater statischer Nachweis für das Gerüst als vorübergehend errichtetes Bauwerk notwendig.
Nach Fertigstellung des Aufbaus wird das durch den Ersteller geprüfte Gerüst dem Auftraggeber übergeben
Eckpunkte - Gerüst
Gründung
• Der Boden muß standsicher vorbereitet und verdichtet sein.
• Vor der Aufstellung des Gerüsts werden lastverteilende Unterlagsbohlen ausgelegt.
• Das Gerüst wird nicht ohne Standfüße (Fußspindeln) errichtet.
• Bei geneigter Gründungsfläche sind die Fußpunkte gegen Wegrutschen zu sichern.
Verstrebung
• Diagonalen steifen Rechtecke aus und verhindern so ein Verschieben der Gerüstkonstruktion in Längsrichtung.
• Die Verstrebung dient der Aufnahme horizontaler Kräfte (parallel zur Fassade).
• Fußlängsriegel übertragen die Horizontalkräfte aus Verstrebungen in die Gründung.
Gerüstbelag
• Der Gerüstbelag dient als Arbeits-, Stand- und Lagerplatz.
• Beläge sind horizontal aussteifende Elemente des Gerüstes.
• Alle Gerüstebenen werden vollflächig ausgelegt.
Verankerung
• Die Verankerung verhindert das Umkippen des Gerüstes.
• Sie verhindert das Ausknicken der Gerüstständer.
• Die Verankerung hält das Gerüst in Position und vermeidet die Verschiebung in Längsrichtung
Seitenschutz
• Der dreiteilige Seitenschutz verhindert das Abstürzen von Personen und das Hinunterfallen von Gegenständen.
• Seitenschutz gewährleistet sicheren Auf- und Abbau.
• Maximaler Abstand zur Fassade ohne innenliegenden Seitenschutz: >30 cm .
Zugänge
• Jede Gerüstlage muss über einen Zugang erreichbar sein.
• Aufzüge sowie Gerüsttreppen und Treppentürme gewährleisten einen sicheren und ergonomischen Zugang zu den hochgelegenen Arbeitsplätzen.
• Innenliegende Leitergänge sind auf Ausnahmefälle zu beschränken, da sie zusätzliche Gefahren bergen.
Prüfung
• Ohne Prüfnachweis des Gerüsterstellers darf ein Gerüst nicht benutzt werden.
• Mit Anbringen des Prüfprotokolls, der Kennzeichnung und der allgemeinen Sicherheitshinweise ist das Gerüst für die Benutzung freigegeben.
• Der Gerüstersteller übergibt dem Auftraggeber den Plan für die Benutzung des Gerüstes. Dieser kann im Prüfprotokoll enthalten sein.
Quelle: Maximilian Preuß, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft