Am 1. August 2017 tritt die neue "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) in Kraft. Damit gibt es endlich eine bundeseinheitliche Regelung, die auch die Heizöllagerung betrifft.
Thomas Uber (Repräsentant des Instituts für Wärme und Oeltechnik [IWO] und Sachverständiger für VAwS-Anlagen) erklärt, dass es nach langem Ringen um die AwSV am Ende unerwartet schnell ging. Das Ergebnis ist für Branchenkenner weniger überraschend, da viele der bisherigen Länderregelungen in die neue Verordnung eingeflossen sind, sind die Änderungen im Bereich der Heizöltanks überschaubar.
Der Eigentümer ist und bleibt für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Tankanlage verantwortlich. Es sind bei bestehenden Heizöltanks gegebenenfalls gering-investive Maßnahmen notwendig, so z. B. die Nachrüstung eines Antiheberventils oder einer Tankinhaltsanzeiger auf jedem Tank oder die Umstellung auf den Einstrangbetrieb.
Für Fachbetriebe gibt es eine wichtige Neuerung. Die Fachbetriebspflicht wird durch die neue AwSV in einigen Bundesländern ausgeweitet und gilt nun bundesweit für Heizöltanks mit einem Volumen größer als 1.000 Liter. Neu ist die Fachbetriebspflicht damit für Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Hier sollten Handwerksbetriebe, die noch nicht als Fachbetrieb zertifiziert sind, das bis zum August 2017 nachholen.
Auch die Prüfpflichten für Heizöltanks sind nun bundeseinheitlich, haben sich im Vergleich zu den bisherigen Länderverordnungen jedoch nur marginal verändert. Es gilt weiterhin eine wiederkehrende Prüfpflicht für alle unterirdischen Tanks, für oberirdische Anlagen größer als 1.000 Liter in Schutzgebieten sowie für alle Tanks mit mehr als 10.000 Litern Volumen.