Bei der Planung der Heizöllagerung sind folgende Überlegungen vorzunehmen:
- welche Heizölmenge soll gelagert werden?
- welche Lagerbehälter (Stahl, Beton, Kunststoff) sind möglich bzw. sinnvoll?
- wo ist die Lagerung am sinnvollsten (Erdreich oder im Keller)?
In früheren Zeiten wurde die Lagermenge nach dem jährlichen Verbrauch ausgelegt, mit dem Nachteil, dass viele Betreiber im gleichen Zeitraum nachtanken mussten. Heutzutage wird die Heizölmenge für mehrere Jahre geplant. Dies hat den Vorteil, dass ein rechtzeitiger Vergleich der Heizölpreise möglich ist und danach die Bestellung erfolgen kann. Hierbei sollte aber beachtet werden, dass Heizöl altern kann.
Bei der Lagerung von Heizöl EL wird zwischen unter- und oberirdischer Lagerung unterschieden. Ein Öllagerbehälter gilt als unterirdisch, wenn er ganz oder teilweise im Erdreich eingebettet ist. Als oberirdische Öllagerbehälter werden neben den im Freien oder in Räumen aufgestellten Behältern auch solche Behälter bezeichnet, die unter Erdgleiche im Keller aufgestellt sind.
Die Öllagerbehälter werden ein- oder doppelwandig aus Stahl und/oder Kunststoff am Lagerort hergestellt oder werksgefertigt angeliefert.
Alle modernen Tanksysteme bzw. Öllagerbehälter zeichnen sich durch ihrer Platz sparenden Konzeption und ihrer Sicherheit aus:
- Bei der Heizöllagerung gilt immer das Prinzip der doppelten Sicherheit. Bei unterirdischen Behältern wird dies durch Doppelwandigkeit mit Lecküberwachung und besondere Sicherheitsvorschriften beim Verlegen der Rohrleitungen (z. B. eigensichere Einstranganlagen) realisiert. Bei oberirdischen Behältern stehen einwandige Tanks in einem öldichten Auffangraum (länderspezifische Ausnahmen bei GFK-Tanks). Doppelwandige Tanks brauchen nicht in einem öldichten Auffangraum aufgestellt zu werden, sie erfüllen durch dieDoppelwandigkeit die geforderten Sicherheitsstandards.
- Eingebaute Grenzwertgeber gewährleisten mit der selbsttätig schließenden Abfüllsicherung des Tankwagens die gesetzlich vorgeschriebene Überfüllsicherung.
- Heberschutzeinrichtungen wie Membranantiheberventile, Magnetventile oder bei nichtkommunizierenden Behältern Fußventile am Saugleitungsende verhindern ein eventuelles Aushebern des Tankinhalts.
- Unterirdische Öllagerbehälter sind grundsätzlich mit einem Leckanzeigegerät auszurüsten. Bei oberirdischen doppelwandigen Öllagerbehälter ist ein Leckanzeigegerät nur bei behördlicher Auflage vorzunehmen.
Öllagerbehälter sind so zu installieren, das Heizöl EL frostgeschützt gelagert wird. Transparente Kunststofftanks sind lichtgeschützt aufzustellen, auch ein Lichtdurchfall durch Kellerfenster ist zu vermeiden.
In Überschwemmungsgebieten und hochwassergefährdeten Gebieten müssen Heizöltanks gegen das Austreten von Heizöl infolge Hochwassers, insbesondere durch Auftrieb, Überflutung oder Beschädigung durch Treibgut gesichert sein.
Bei der Planung und Ausführung einer Heizöllagerung sind die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung – VAwS) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besonders § 19 I - Fachbetriebe - zu beachten.
Vorschriften, Richtlinien, Normen und technischen Regeln
Vorschriften, Richtlinien, Normen und technischen Regeln für die Installation einer
Ölheizung:
-
- DIN 4755 „Ölfeuerungsanlagen - Technische Regel Ölfeuerungsinstallation (TRÖ)“
- DIN 4119, 6600, 6618, 6619, 6622, 6623, 6624, 6625, DIN EN 12285-1-2 „Behälter (Tanks)“
- DIN 6626, 6627 „Domschächte“
- Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)
- TRbF 20 „Läger“
- TRbF 50 „Rohrleitungen“
- Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 780 „Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - oberirdische Rohrleitungen“
- TRwS 791 "Heizölverbraucheranlagen"
- Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 791 „Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - "Heizölverbraucheranlagen" 2015 + 2017
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bundes-lmmissionsschutzgesetz (BlmSchG)
- Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz – AbfG)
- Bauartzulassungen
- AD-Merkblätter
- EnEV
- DIN 4701-10
- Leitungsanlagenrichtlinie
- Gefahrstoffverordnung- Hochwasserschutzgesetz
- Landeswassergesetze
- TRwS 780 - Rohrleitungen
- VAwS
- VVAwS
- Betriebssicherheitsverordnung
- Bauregelisten
- evtl. Fachbetriebspflicht nach §19 l WHG
- sowie Bestimmungen der einzelnen Bundesländer
Betreiberpflichten
Der
Betreiber hat die Pflicht, Ölfeuerungsanlagen in
ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und sie ständig zu überwachen. Der
Einbau, die Aufstellung, die Reinigung von Anlagen sowie notwendige
Instandhaltungs- und
Instandsetzungsarbeiten dürfen nur von
Heizungsfachbetrieben bzw. Fachbetrieben gemäß § 19 I WHG durchgeführt
werden.
Heizöl ist ein
Naturprodukt und
unterliegt wie jedes andere Naturprodukt einer natürlichen Alterung, in
deren Folge es eine dunklere Farbe annimmt. Weiterhin bilden sich
geringe Mengen ölunlöslicher Anteile, die sich in aller Regel zusammen
mit Sedimenten und Kondenswasser am Tankboden absetzen.
Die Entstehung von
Alterungsprodukten im Heizöl wird durch mehrere Faktoren beschleunigt:
- Wärme - Sorgen Sie für niedrige Die Temperaturen im Aufstellraum des Tanks sollten niedrig und gleichmäßig gehalten werden (bei Aufstellung im Heizraum besonders auf die Dämmung der Rohrleitungen und des Heizkessels achten).
- Licht (UV-Strahlung) - Räume mit Batterietanks aus Kunststoff sollten abgedunkelt werden.
- Sauerstoffeintrag - Beim Füllen der Tanks sollte das Öl aus dem Rücklauf an der Entnahmeleitung heruntergeführt werden. Besser wäre hier auf jeden Fall das Ein-Strangsystem.
- Kondensation von Schwitzwasser - Hier wirken gleichmäßige Temperaturverhältnisse im Tankraum über das ganze Jahr dem Schwitzen entgegen.
- Rost in Stahltanks - Ein Stahltank sollte vollständig mit Kunststoff beschichtet oder mit einer Kunststoffblase versehen werden.
- Katalytische Wirkung von Buntmetallen - Bei langer Leitungsführung sollte statt Kupfer- eine Stahlleitung geplant werden. Hier kann aber auch das Ein-Strangsystem wahre Wunder bewirken.
- Elektrolyt-Additive - aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung sind Elekrolytlösungen als Bestandteil von Anodenschutzsystemen und/oder wässrige Korrosionsschutzmittel als alterungsfördernd (verbrennungsverbessernden Additiven fördern die Alterung nicht).
- Bakterien - Auch Bakterien im Heizöl können die Alterung bzw. den Abbau von Ölbestandteilen fördern.
Auf der anderen Seite gibt es Erfahrungen darüber, dass auch nach
10 Jahren Standzeit das Heizöl noch
brauchbar sein kann. Es kommt eben immer auf die jeweiligen Verhältnisse an.
Gewässerschaden-Haftpflicht
Die Gewässerschaden-Haftpflicht (Heizöltank-Haftpflicht-Versicherung) zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Hausbesitzer mit einer Ölheizungsanlage. Denn Tropfen für Tropfen über Jahre kann einen hohen Schaden bedeuten. Die Deckungssumme sollte 10.000.000 EUR pauschal für Personen-/Sach- und Vermögensschäden betragen.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt, dass der Eigentümer einer Ölheizungsanlage mit entsprechenden Öltanks unbegrenzt für Schäden haftbar gemacht werden kann, die durch den Austritt von Heizöl entstehen. Auch wenn der Eigentümer keine Schuld hat.
Da aber statistisch gesehen nur sehr selten etwas passiert es, also z. B. ein Öltank platzt oder Öl austritt. Die Heizölanlage wird in der Regel von Fachbetrieben installiert und die Öltankbefüllung wir von Fachleuten vorgenommen. Geschehen während der Befüllung Schäden durch austretendes Öl, dann haftet die Lieferfirma.
Die Versicherungsstatistiken beinhalten hauptsächlich geplatzte Öltanks. Aber meistens tritt die Gewässerschaden-Versicherung für Schäden ein, die über Jahre hinweg entstanden sind und sehr lange unbemerkt blieben (z. B. kleines Leck im Tank und/oder Leitung). Ein solches Leck kann über Jahre hinweg dafür sorgen, dass kleine Ölmengen austreten und ins Grundwasser bzw. Oberflächenwasser gelangen. Aber auch die Gebäudesubstanz kann geschädigt werden. Wenn solche Lecks größer werden und kann es innerhalb von wenigen Stunden zu einem sehr großen Schaden führen, der zu Unsummen in der Schadensregulierung führt.
Beispiel - Leistungen der Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung (Auszug)
Schutz bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern
- den Umfang für eine Schadenersatzpflicht prüfen
- Schadenersatzzahlung bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- unberechtigte Schadenersatzansprüche abwehren
- Kostenübernahme der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung
- Kosten, die durch auslaufendes Heizöl entstehen (z. B. die Kosten der Beseitigung von Schäden sowie Rettungsmaßnahmen [z. B. Feuerwehreinsatz])
- Schäden an Ihrem eigenen Gebäude durch Öl, das aus dem defekten Tank austritt
- Kosten für einen Gutachter
- Rettungskosten (Aufwendungen, um einen Schaden abzuwehren oder zu mindern)
- Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden
- Schäden, die sich Mitversicherte gegenseitig zufügen
- Schäden an der Öltankanlage selbst
- Schäden, die entstehen, weil der Eigentümer bewusst von Gewässerschutzvorschriften abgewichen ist (z. B. Eigenarbeit, die unter die Fachbetriebspflicht fällt)
Nach dem Gesetz kann der Geschädigte nur den s. g. Zeitwert verlangen. Dabei wird ein Abzug für Alter und auch Nutzung des Gegenstandes vorgenommen. Der Zeitwert ist der übliche Marktpreis für gebrauchte Sachen.
Dichte Ölauffangwanne
Mit Hilfe eines Hebekissens wird der Tank angehoben, so dass das Schutzvlies und die passgenau vorbereitete AFRISO Tankraumauskleidung untergerollt werden können. Quelle: Afriso Euro-Index
Die Tankraumauskleidung bietet einen hochwertigen Schutz vor Ölschäden.Optional erhältliche Öl- / Wasser-Warngeräte ermöglichen schnelles Handeln bei Öl- oder Wasserschäden. Quelle: Afriso Euro-Index
Bei der
Wartung einer
Ölfeuerungsanlage werden immer wieder
undichte Auffangsräume oder
-wannen festgestellt. Ein nachträgliches Abdichten wird oft als schwierig oder sogar als unmöglich angesehen.
Mit einer speziellen
Tankraumauskleidung können diese Auffangräume und -wannen auch nachträglich abgedichtet werden. Diese Tankraumauskleidung (1,5 mm starken
Folienbahnen) werden passgenau auf den entsprechenden Raum vorgefertigt, indem sie bereits im Werk absolut
flüssigkeitsdicht miteinander
verschweißt werden. Die
vorgefertigte Auskleidung wird im Tankraum eingebracht und an der Wand mit
Aluminiumschienen verankert. Die Folie ist auch in feuchten Kellerräumen einsetzbar, weil die Feuchtigkeit durch die Folie diffundieren kann. Unter der Auskleidung wird noch ein Schutzvlies verlegt. Bei dieser Methode sind aufwendige Vorarbeiten nicht notwendig, da die Schutzfolie sich allen Unebenheiten anpasst und eventuelle Setz- und Spannungsrisse bzw. beschädigte und abgeblätterte Schutzanstriche einfach überbrückt werden.
Diese
Tankraumauskleidungen sind nicht nur für der
Neubau von
Tanklageräumen, sondern auch zur Sanierung
bestehender Anlagen, geeignet. Mit einer
speziellen Vorrichtung (z.B. pneumatisches Hebekissen, Kettenzug an der Decke) können die Öltanks
angehoben werden. Falls der Heizölvorrat jedoch zu groß (und somit zu schwer) sein sollte, wird das Öl abgepumpt und zwischengelagert. Bei Batterietanks ist meistens der Aus- und Wiedereinbau sinnvoll. Nach dem Einbau der Auskleidung werden die Tanks zum Schutz der Folie noch mit Hartgummischeiben und im Gehbereich mit einer Trittschutzmatte unterlegt.
Nach der
Fertigstellung kann die
Dichtheit des gesamten Schutzsystems mit Hilfe einer
Vakuumglocke getestet werden. Der Einsatz von
Öl-/Wasser-Warngeräte, die zum einen mit akustischen und optischen Signalen alarmieren, falls ein interner Schadensfall auftreten sollte, zum anderen kann auch ein Flüssigkeitseinbruch von außen (Hochwasser etc.) detektiert werden, ist auch hier sinnvoll.
"Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV)
Am 1. August 2017 tritt die neue "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) in Kraft. Damit gibt es endlich eine bundeseinheitliche Regelung, die auch die Heizöllagerung betrifft.
Thomas Uber (Repräsentant des Instituts für Wärme und Oeltechnik [IWO] und Sachverständiger für VAwS-Anlagen) erklärt, dass es nach langem Ringen um die AwSV am Ende unerwartet schnell ging. Das Ergebnis ist für Branchenkenner weniger überraschend, da viele der bisherigen Länderregelungen in die neue Verordnung eingeflossen sind, sind die Änderungen im Bereich der Heizöltanks überschaubar.
Der Eigentümer ist und bleibt für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Tankanlage verantwortlich. Es sind bei bestehenden Heizöltanks gegebenenfalls gering-investive Maßnahmen notwendig, so z. B. die Nachrüstung eines Antiheberventils oder einer Tankinhaltsanzeiger auf jedem Tank oder die Umstellung auf den Einstrangbetrieb.
Für Fachbetriebe gibt es eine wichtige Neuerung. Die Fachbetriebspflicht wird durch die neue AwSV in einigen Bundesländern ausgeweitet und gilt nun bundesweit für Heizöltanks mit einem Volumen größer als 1.000 Liter. Neu ist die Fachbetriebspflicht damit für Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Hier sollten Handwerksbetriebe, die noch nicht als Fachbetrieb zertifiziert sind, das bis zum August 2017 nachholen.
Auch die Prüfpflichten für Heizöltanks sind nun bundeseinheitlich, haben sich im Vergleich zu den bisherigen Länderverordnungen jedoch nur marginal verändert. Es gilt weiterhin eine wiederkehrende Prüfpflicht für alle unterirdischen Tanks, für oberirdische Anlagen größer als 1.000 Liter in Schutzgebieten sowie für alle Tanks mit mehr als 10.000 Litern Volumen. IWO 2017