Der
Grenzwertgeber ist bei einer
Heizöllagerung gesetzlich vorgeschrieben und ein
Bestandteil einer
Überfüllsicherung. Er schaltet über die
Abfüllsicherung die Befüllung bei Erreichen des maximalzulässigem Füllstandes die
Pumpe am Ölwagen ab. Der Grenzwert ist bei
unterirdischen Öllagerbehälter bei 97% und bei
oberirdischer Lagerung bei 95 %.
Im Grenzwertgeber ist ein
Kaltleiter (temperaturabhängiger Widerstand - PTC [Positiv-
Temperatur-Coeffizient]). Bevor gefüllt wird, schließt der Öllieferant die Befülleinrichtung an eine Steckdose in der Nähe des Füllstutzens an. Nun fließt ein geringer Strom durch den Grenzwertgeber, der den kleinen Widerstand erwärmt. Wenn das Öl den Kaltleiter berührt kühlt dieser schlagartig ab, der Widerstand fällt ab. Diese sprunghafte Widerstandsänderung, die durch ein Signalverstäker verstärkt wird, lässt das
Magnetventil am Tankwagenfahrzeug sofort schließen.
Einbau • beiliegende Einbauanleitung beachten
• selbsttätig wirkende, mechanische Überfüllsicherungen ausbauen
• grundsätzlich in vertikaler Lage einbauen
• der Einbau in Schutz- oder Peilrohre ist unzulässig
• Anschlusseinrichtung (Steckdosengegenstück) ist in der Nähe des Füllstutzens montieren
• die Auslauföffnung des Füllrohres muss so gesetzt werden, dass beim Füllvorgang kein Öl an den Kaltleiter spritzt
• das Füllrohr muss so gestaltet sein, dass ein zu starkes Aufschäumen des Öles beim Befüllen vermieden wird
Die VDE-
Vorschrift 0165 ist zu beachten. Ein Grenzwertgeber muss
jährlich einer
Funktionskontrolle unterzogen werden, am besten im Rahmen der jährlichen Heizungswartung. Die Kontrolle kann durch Inaugenscheinnahme, besser aber mit einem Messgerät durchgeführt werden.
Viele
alte Anlagen haben noch ein GWG mit
Lochöffnung. Diese müssen gegen ein GWG mit
Schlitzöffnung ausgetauscht werden. Grenzwertgeber, die vor 1984 hergestellt und eingebaut wurden, können auf Grund der Konstruktion im Laufe der Jahre durch
Pilzwachstum verstopfen.
Bei der Untersuchung von
verklebten Grenzwertgebern wurden unter anderem Rückstände von
Mikroben und deren
Stoffwechselprodukte gefunden. Dieses "
Verpilzen" kann bei dem Betanken entstehen, wenn im Tank vorhandene Alterungsprodukte, die sich als Sediment am Tankboden oder den Tankwandungen ablagern, aufgewirbelt werden. Wird ein Heizöltank soweit gefüllt, dass die Betankung durch den Grenzwertgeber beendet wird, erreichen die im Heizöl aufgewirbelten Ablagerungen den Kaltleiter und die Schutzhülse des Grenzwertgebers und haften dort an. Der Grenzwertgeber ragt solange in das Heizöl, bis der Füllstand durch den Heizölverbrauch im Jahresverlauf wieder gesunken ist. Die Anhaftungen trocknen an und so können sich über mehrere Jahre hinweg Ablagerungen an Kaltleiter und Schutzhülse aufbauen. Bei älteren gelochten Schutzhülsen besteht dann die Gefahr, dass diese
Löcher sich
zusetzen und beim nächsten Tanken, wenn wieder bis zum Grenzwertgeber befüllt wird, das Heizöl den Kaltleiter nicht erreicht. Dann kommt es zur
Überfüllung.
Bei Batterietanksystemen werden auf jedem Behälter Füllstandsbegrenzer eingebaut. Hier werden die vorgeschriebenen Grenzwertgeber auf dem in Füllrichtung ersten Tank gesetzt und die Füllstandsbegrenzer sollen eine Überfüllung der weiteren Batterietanks verhindern. Die Füllstandsbegrenzer funktionieren nur in Kombination mit dem Grenzwertgeber. Sie werden als Schwimmerschalter, optoelektronische Sonde oder als Kaltleitersonde angeboten. Diese Kombination wird von einigen Herstellern auch als Grenzwertgeber-Kette bezeichnet.
Auch in Pelletslagersystemen werden Füllstandsbegrenzer eingebaut.