Immer den richtigen Begriff verwenden: Eine Dämmung verzögert den Durchgang (z. B. Wärme, Schall) und eine Isolierung oder Umhüllung / Beschichtung schottet komplett ab bzw. verhindert den Durchgang (z. B. Außenkorrosionsschutz, Stromkabel, Bauwerksabdichtung)
In der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik wird zwischen einer Wärmedämmung nach der EnEV, der Dämmung bzw. Umhüllung nach der DIN EN 806-2, DIN 1988-200 und nach den anerkannten Regeln der Technik (aRdT) zur Sicherung werkvertraglicher Anforderungen (zivilrechtlich wirksam nach § 13 VOB/B bzw. § 633 BGB [sicher und mangelfrei]) unterschieden.
Rohrleitungen, Armaturen, Verteiler und Bauteile (Wärmererzeuger, Speicher) werden in erster Linie gegen Wärmeverluste und/oder Wärmeaufnahme gedämmt. Aber auch gegen Brandschutz, Korrosion, Tauwasserbildung, Legionellenwachstum, Schallübertragung und äußeren Beschädigungen kann eine Dämmung und/oder Isolierung/Umhüllung notwendig werden.
Der Streit, ob Rohrleitungen und Bauteile, die sich innerhalb beheizten Gebäudehülle befinden, gedämmt werden müssen, wird immer noch geführt. Ich meine, dass alle Leitungen und Bauteile, die Wärme unkontrolliert abgeben und einen "Schaden" verursachen, zu dämmen bzw. zu umhüllen sind.
Ziele durch Dämmungen
Ziele durch Umhüllungen
|
| Einbausituation | Dämmschichtdicke bei einer Wärmeleitfähigkeit lambda bei 10 °C
= 0,040 W/(m*K) 1) |
1 | Rohrleitungen frei verlegt in nicht beheiztem Raum, Umgebungstemperatur 20 °C (nur Tauwasserschutz) | 9 mm |
2 | Rohrleitungen verlegt in Rohrschächten, Bodenkanälen und abgehängten Decken, Umgebungstemperatur 25 °C | 13 mm |
3 | Rohrleitungen verlegt z.B. in Technikzentralen oder Medienkanälen und Schächten mit Wärmelasten und Umgebungstemperaturen 25 °C | Dämmung wie warmgehende Rohrleitungen nach EnEV - Zeilen 1 bis 5 |
4 | | Rohr-in-Rohr oder 4 mm |
5 | Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen im Fußbodenaufbau (auch neben nichtzirkulierenden Warmwasserleitungen)2) | Rohr-in-Rohr oder 4 mm |
6 | Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen im Fußbodenaufbau neben warmgehenden zirkulierenden Rohrleitungen2) | 13 mm |
1) Für andere Wärmeleitfähigkeiten sind die Dämmschichtdicken, bezogen auf einen Durchmesser von d = 20 mm, entsprechend umzurechnen.
2) In Verbindung mit Fußbodenheizungen ist die Verlegung von Kaltwasserleitungen im Fußbodenaufbau aus hygienischen Gründen zu vermeiden. |