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Autoren
OldBo
26.02.2020
Die Instandhaltung von technischen Systemen, Bauelementen, Geräten und Betriebsmittel soll sicherstellen, dass der funktionsfähige Zustand erhalten bleibt oder bei Ausfall wieder hergestellt wird.
DIN 31051 "Grundlagen der Instandhaltung"
 DIN 31051 "Grundlagen der Instandhaltung"
Quelle: Bosy

Der Begriff der "Instandhaltung" ist der Oberbegriff der Bereiche Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung. Die Instandhaltung ist eine Maßnahme zur Bewahrung und Wiederherstellung des ursprünglichen bzw. eigentlichen Gebäudezustands (Soll-Zustand) sowie zur Feststellung und Beurteilung des aktuellen bzw. tatsächlichen Gebäudezustands (Ist-Zustand).

Die Instandhaltung von technischen Systemen, Bauelementen, Geräten und Betriebsmittel soll sicherstellen, dass der funktionsfähige Zustand erhalten bleibt oder bei Ausfall wieder hergestellt wird.

Umfang einer Instandhaltung

Ziele der Instandhaltung

  • Schwachstellen erkennen und beseitigen
  • Erkennen von Schäden und möglichen Folgeschäden
  • Vorbeugung von Systemausfällen
  • Erhöhung und optimale Nutzung der Lebensdauer von Anlagen und Geräten
  • Verbesserung der Betriebssicherheit
  • Verringerung von Unfallrisiken
  • Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit
  • Optimierung von Betriebsabläufen
  • Reduzierung von Störungen
  • Wirtschaftlichkeit erhalten  und verbessern
  • Vermeidungvon Umweltbelastungen und -schäden
  • Vorausschauende Planung von Kosten
  • Erreichen der geplanten Lebensdauer

Die Instandhaltung ist in der DIN 31051; 2003-06 (neu: DIN 31051:2012-09) festgelegt:

Nur eine regelmäßige Sichtprüfung von Bauteilen und Ausstattungen einer Immobilie durch den Gebäudenutzer oder eines beauftragten Fachbetriebs kann frühzeitige Mängel aufdecken und so vor Schäden und damit einhergehenden Kostenbelastungen schützen. Bei der Sichtprüfung ist zu beachten, dass nicht jeder Nutzer eines Gebäudes alle Überprüfungen selbständig durchführen kann, da aufgrund von Alter, handwerklicher Fähigkeit bzw. fehlendem Einschätzungsvermögen für die vorgefundene Situation, einige Prüfungen zu hohe Anforderungen an den Nutzer stellen. Deshalb ist es ratsam, diese Überprüfungen durch den jeweiligen Fachmann (qualifizierter Sachverständiger) bzw. Fachbetrieb durchführen zu lassen. Diese können dann auch eine weiterführende Schadensanalyse durchführen.

Vor der Sichtprüfung von Neubauten und Bestandsbauwerken sollte eine Vorbegehung durch einen qualifizierter Sachverständiger stattfinden, um die Daten für ein verlässliches Bauwerksbuch  zu erstellen bzw. die Bauwerksdokumentation des Eigentümers auf Vollständigkeit prüfen. Hier muss evtl. eine Erstellung fehlender Unterlagen erfolgen. Die Vorbegehung ist eine separate Leistung für die Erstellung eines verlässlichen Bauwerksbuchs zur Verifizierung vorhandener oder zur Ergänzung bislang nicht berücksichtigter Angaben (z. B. Brandabschnitte, Klimatisierung, Entwässerung). Die Vorbegehung kann terminlich mit einer Sichtung oder handnahen Prüfung unter Wahrung der erforderlichen Leistungsgrenzen kombiniert werden. Die Vorbegehung ist kein zwingender Leistungsbestandteil der "Wiederkehrenden Bauwerksprüfung im Hochbau" (Sichtprüfung), wird aber als Stufe 0 vorgelagert.

DIN EN 13306 - Instandhaltung – Begriffe der Instandhaltung
Die DIN 31051 "Grundlagen der Instandhaltung" hat, obwohl sie zahlreiche Begriffe definiert, in den letzten Jahren an Bedeutung verloren und wird zunehmend von der DIN EN 13306 "Begriffe der Instandhaltung" verdrängt. In dieser Norm werden keine eigenständige Begriffe definiert. Es liegt in der Verantwortung jedes Instandhaltungsmanagements, seine Instandhaltungsstrategie entsprechend folgender Hauptzielsetzungen zu definieren:
  • die Sicherung der Verfügbarkeit des Objekts in der geforderten Funktion zu günstigsten Kosten
  • die Beachtung der mit dem Objekt einhergehenden Sicherheits-, personellen, Umwelt- und aller anderen obligatorischen Anforderungen
  • die Beachtung aller Einflüsse auf die Umwelt
  • die Aufrechterhaltung der Haltbarkeit des Objekts und/oder der Qualität der gelieferten Produkte oder der erhaltenen Dienstleistung, unter Beachtung der Kosten.

Die Instandhaltung liefert einen wesentlichen Beitrag zur Funktionssicherheit eines Objekts. Es werden korrekte und genaue Definitionen benötigt, die den Nutzern von weiteren dazugehörigen Instandhaltungsnormen (z. B. DIN 31051 "Grundlagen der Instandhaltung") ein umfassenderes Verständnis der verwendeten Instandhaltungsbegriffe bieten können. Diese Begriffe können bei der Abfassung von Instandhaltungsverträgen von besonderer Wichtigkeit sein. Die in dieser Norm enthaltenen Begriffe zeigen, dass sich Instandhaltung nicht nur auf technische Maßnahmen allein beschränkt, sondern auch andere Tätigkeiten (z. B. Planung, Handhabung von Dokumentationen) beinhaltet.

Instandhaltungsarten

  • Präventive Instandhaltung: Instandhaltung, ausgeführt in festgelegten Abständen oder nach vorgeschriebenen Kriterien zur Verminderung der Ausfallwahrscheinlichkeit oder der Wahrscheinlichkeit einer eingeschränkten Funktionserfüllung einer Einheit.
  • Vorausbestimmte Instandhaltung: Präventive Instandhaltung, durchgeführt in festgelegten Zeitabständen oder nach einer festgelegten Zahl von Nutzungseinheiten, jedoch ohne vorherige Zustandsermittlung.
    Anmerkung: Die Festlegung von Zeitabständen oder Zahl der Nutzungseinheiten kann aufgrund des Wissens um die Ausfallmechanismen der Einheit erfolgen.
  • Zustandsorientierte Instandhaltung: Präventive Instandhaltung, die eine Kombination aus Zustandsüberwachung und/oder Konformitätsprüfung und/oder Prüfverfahren, Analysen und die daraus resultierenden Instandhaltungsmaßnahmen beinhaltet.
    Anmerkung: Die Zustandsüberwachung und/oder die Konformitätsprüfung und/oder das Prüfverfahren können planmäßig, auf Anforderung oder kontinuierlich erfolgen.
  • Voraussagende Instandhaltung: Zustandsorientierte Instandhaltung, die nach einer Vorhersage, abgeleitet von wiederholter Analyse oder bekannten Eigenschaften und Bestimmung von wichtigen Parametern, welche den Abbau der Einheit kennzeichnen, durchgeführt wird.
  • Korrektive Instandhaltung: Instandhaltung, ausgeführt nach der Fehlererkennung, um eine Einheit in einen Zustand zu bringen, in dem sie eine geforderte Funktion erfüllen kann.
  • Aufgeschobene korrektive Instandhaltung: Korrektive Instandhaltung, die nicht unmittelbar nach der Fehlererkennung ausgeführt, sondern entsprechend vorgegebener Instandhaltungsregeln zurückgestellt wird.
  • Sofortige korrektive Instandhaltung: Korrektive Instandhaltung, die ohne Aufschub nach der Fehlererkennung ausgeführt wird, um unannehmbare Folgen zu vermeiden.
  • Geplante Instandhaltung: Instandhaltung, durchgeführt nach einem festgelegten Zeitplan oder einer festgelegten Zahl von Nutzungseinheiten.
    Anmerkung: Korrektive aufgeschobene Instandhaltung kann auch planmäßig sein.
  • Ferngesteuerte Instandhaltung: Instandhaltung einer Einheit, ausgeführt ohne physischen Zugriff des Personals auf die Einheit.
  • Instandhaltung während des Betriebs: Instandhaltung, die während des Betriebs an einer Einheit durchgeführt wird, ohne deren Funktion zu beeinflussen.
    Anmerkung: Bei dieser Art von Instandhaltung ist es wichtig, dass alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
  • Instandhaltung vor Ort: Instandhaltung, durchgeführt an dem Ort, an dem sich die Einheit normalerweise befindet.
  • Bediener-Instandhaltung: Instandhaltungsmaßnahmen, die von einem Bediener ausgeführt werden.
    Anmerkung: Diese Instandhaltungsmaßnahmen müssen eindeutig festgelegt werden.
  • Ebene der Instandhaltung: Einstufung der Instandhaltungsaufgaben gemäß ihrer Komplexität.
    Anmerkung 1: Diese Aufgaben sind nach zunehmender Komplexität in Ebenen unterteilt.

Beispiele:

    • -Ebene 1 ist durch einfache Maßnahmen gekennzeichnet, die nach geringfügiger Schulung ausgeführt werden.
    • -Ebene 2 ist durch Grundmaßnahmen gekennzeichnet, die durch qualifiziertes Personal gemäß detaillierten Vorgehensweisen ausgeführt werden.
    • -Ebene 3 ist durch komplexe Maßnahmen gekennzeichnet, die durch qualifiziertes technisches Personal gemäß detaillierten Vorgehensweisen ausgeführt werden.
    • -Ebene 4 ist durch Maßnahmen gekennzeichnet, die die Kenntnisse einer bestimmten Technik oder Technologie mit einschließen und die durch daraufspezialisiertes technisches Personal ausgeführt werden.
    • -Ebene 5 ist durch Maßnahmen gekennzeichnet, die das Spezialwissen des Herstellers oder eines Fachbetriebs mit einschließen, die über industrielles Versorgungs- bzw. Unterstützungsgerät verfügen.

Anmerkung 2: Die Instandhaltungsebenekann sich auf die Gliederungsebene des Systems beziehen.

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