Um die Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorzubeugen wird ein Gebäude in
Brandabschnitte unterteilt. Dieses sind Bereiche zwischen
Brandwänden und
-decken, die der Ausbreitung von Bränden für eine in der Bauordnung festgelegten Zeit widerstehen können.
Die
Brandabschottungen oder
Trennungen von Brandabschnitten sind
brandschutztechnische Bauteile (Wände und Decken). Die Lage und der Abstand der Abschottungen ergibt sich aus zahlenmäßigen Festlegungen (z. B. Abstand von Brandwänden max. 40 m), aus nutzungsspezifischen Festlegungen (z. B. Abschottung von Bereichen, die durch Löschanlagen geschützt werden, Trennwände zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten bzw. ungeschützten Bereichen oder zwischen Nutzungseinheiten und Fluchtwegen).
Die
brandschutztechnischen Bauteile (Trennwände, Brandwände und Decken) und
Abschlüsse von Öffnungen (
Brandschutztüren,
Brandschotts oder
Brandschutzklappen) sind in der
Musterbauordnung (MBO 2002) aufgeführt. Hier ist auch die Widerstandsfähigkeit gegen Feuer, ihrer Brennbarkeit oder ihrer Standfestigkeit nach einer bestimmten Einwirkungsdauer von Feuer (z. B.
Brandschott) den Klassifizierungen der
DIN 4102 oder Zertifikaten (Prüfzeugnisse oder Zulassungen) festgelegt.
Aber auch durch die
Einhaltung bestimmter
Abstände von Gebäuden oder
Nutzungsbereichen können Brandabschnitte eingerichtet werden. So kann z. B. eine Ausbreitung von Feuer durch einen Abstand von 2,50 m von der Grundstücksgrenze bzw. 5 m vom nächsten Gebäude vorgebeugt werden.
Durch den Einbau von
Brandmeldeanlagen oder
automatischer Feuerlöschanlagen können auch größere Brandabschnitte in
Sonderbauten (Industriebau,
Garagen, Lagerräume, Verkaufsstätten) festgelegt werden.