In
Brandwänden bzw.
–decken, die
Brandabschnitte trennen, müssen
Wand- oder Deckendurchbrüche für haustechnische Installationsleitungen (Rohrdurchführungen, -leitungen, Elektroinstallationen) durch
Brandschotts (Brandabschottung) abgedichtet werden. Dadurch wird eine Ausbreitung eines Feuers in benachbarte
Brandabschnitte verhindert. In Einfamilien- oder Reihenhäusern gibt es normalerweise keine diesbezügliche
Vorschriften, da man hier davon ausgeht, dass im Brandfalle die kompletten Gebäude zerstört werden.
Es kommen folgende Systeme zum Einsatz:
- Brandschutzmanschetten
- Kabelboxen
- Plattenschott
- Multikombischott
- Kissenschott
- Mörtelschott
- Modulschott
- Schaumschott
- Brandschutzbeschichtungsmasse
In Wohngebäude mit mehr als zwei Vollgeschossen, alle Sonderbauten (z. B. Hotels, Schulen) und Versammlungsstätten in denen Kabel- bzw. Rohrdurchführungen in Wänden oder Decken mit Brandschutzanforderung z.B. F 90 vorhanden sind, müssen mit Brandschutzmaßnahmen versehen werden. Hierzu werden, je nach dem vorhanden Installationszustand, u. a. die passenden Brandschotts eingesetzt. In Luftleitungen und Luftkanälen müssen in diesen Fällen Brandschutzklappen eingesetzt werden.
Das
Brandschott für eine vorgehängte hinterlüftete Fassade besteht aus einem
Brandschutzgitter mit
Ausgleichblech und
Klipphalterung.
Das
Brandschutzgitter aus Aluminium ist auf der oberen Profilseite beidseitig mit einer Beschichtung versehen, die bei Überschreiten von ca. 150°C reagiert und den
Lufteinlass bzw. Hinterlüftungsspalt mit einem
nichtbrennbaren, luftundurchlässigen Schaum verschließt.
Um eine
Brandausbreitung oberhalb der
Brandausbruchstelle zu verhindern und im
Brandfall der
zweite Rettungsweg der Einsatzkräfte zu sichern, wird die
Sturzausbildung an
Fenstern und Türen in der Fassade durch
Brandschutzriegel oder
Brandbanderolen in dem
WDVS eingesetzt. Diese "Bauteile" bestehen aus
nichtbrennbaren Dämmstoffen (Mineralfaser, Silikatschaum).
Die
Sturzkante eines WDVS über
Fenstern und
Türen unterliegt bei allen Gebäuden im Falle eines Flammenaustritts besonders hohen Beanspruchungen. Bei Verwendung des
Dämmstoffes "
expandiertes Polystyrol" (
EPS)
mit einer Dicke > 10 cm kann es zu einer Brandausweitung kommen. Daher ist in WDVS unter Verwendung des
Dämmstoffes "
expandiertes Polystyrol" (
EPS) mit einer Dicke > 10 cm die Sturzausbildung mit dem
Dämmstoff Mineralwolle, vollflächig verklebt, auszuführen.
Bei mauerwerksbündig ausgeführten
Fenstern ist der
Brandschutzriegel zusätzlich mit einer
Gewebevorlage auszubilden. Anstelle der Ausbildung eines
Brandschutzriegels je
Fenster kann eine geschoßweise Abtrennung durch die
Brandbanderole erfolgen. Der klassische
Brandschutzriegel muss immer direkt über der Gebäudeöffnung liegen. Da sich dort jedoch häufig
Verschattungseinrichtungen (z.B. Rolllädenkästen) befinden, sind stets neue brandschutztechnische Bewertungen und teilweise umfangreiche Detailanpassungen nötig. Beim durchlaufenden
Brandschutzriegel/Banderole dagegen kann der Abstand zwischen Unterkante Sturz und Unterkante Brandriegel von 0 bis 50 cm variieren.