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Autoren
OldBo
29.01.2016
Die Durchgänge und Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden sind gegen den Durchdringen von Feuer zu sichern. Hierzu werden Feuerschutzabschlüsse (selbstschließende Türen [Brandschutztüren bzw. Feuerschutztüren], Wandklappen, Tore oder auch Rollläden) eingebaut.
Brandschutztür<br />AA 720 FR
 Brandschutztür
AA 720 FR
Quelle: KawneerAlcoa Aluminium Deutschland, Inc.
Feuerschutztüren / Brandschutztüren<br />T30 / T90
 Feuerschutztüren / Brandschutztüren
T30 / T90
Quelle: Novoferm GmbH
Verglaste Brandschutztüren
 Verglaste Brandschutztüren
Quelle: Novoferm GmbH
Wandklappe mit Dickfalz<br />T90-1 Typ N9
 Wandklappe mit Dickfalz
T90-1 Typ N9
Quelle: Novoferm GmbH
Aufkleber - Brandschutztür
 Aufkleber - Brandschutztür
Quelle: Bosy

Die Durchgänge und Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden sind gegen den Durchdringen von Feuer zu sichern. Hierzu werden Feuerschutzabschlüsse (selbstschließende Türen [Brandschutztüren bzw. Feuerschutztüren], Wandklappen, Tore oder auch Rollläden) eingebaut. Die Anforderungen und Prüfungen sind in der DIN 4102-5 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Feuerschutzabschlüsse, Abschlüsse in Fahrschachtwänden und gegen Feuer widerstandsfähige Verglasungen, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen) festgehalten.

Wo (Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden) und was (z. B. Brandschutztüren) einzubauen ist, wird in den jeweiligen Landesbauordnungen bzw. Musterbauordnung (MBO) und in den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. Lange Flure (> 30 m) müssen durch Rauchschutztüren unterteilt werden.

Die Brandschutztüren werden in Feuerwiderstandsklassen (T30, T60, T90, T120, T180) eingeteilt. Hier gibt die Zahl die Dauer in Minuten an, in der der Durchtritt des Feuers (aber nicht des Rauches) verhindert wird und sich dann auch noch öffnen lassen muss. Eine Brandschutztür kann mit speziellen Dichtungssystemen und Schwellen rauchdicht erstellt werden.

  • T30 - feuerhemmend
  • T60 - hochfeuerhemmend
  • T90 - feuerbeständig (T90-1/2 - einflüglig/zweiflügelig)
  • T120 - hochfeuerbeständig
  • T180 - höchstfeuerbeständig

Die Feuerwiderstandsklasse der Brandschutztür richtet sich nach der Gebäudenutzung und den Anforderungen an die Wand, in die sie eingebaut wird. Wenn die Tür eine Verglasung hat, muss diese dieselbe Feuerwiderstandsklasse haben.

Brandschutztüren müssen immer selbstschließend und geschlossen sein und dürfen nicht verkeilt, festgebunden oder verstellt werden. In stark frequentierten Bereichen sieht man bei selbstschließenden Türen immer wieder den "berühmte Keil", der das Schutzziel unterläuft. Wenn bei Brandschutz- und Rauchschutztüren die Gefahr besteht, dass sie unzulässig offengehalten werden, sollte immer eine fachgerechte und bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlage mit eingeplant werden. Diese hält die Türen offen und werden über autarke Brandmelder gesteuert und schließen bei Branddetektion automatisch.

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