Die Gewässerschaden-Haftpflicht (Heizöltank-Haftpflicht-Versicherung) zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Hausbesitzer mit einer Ölheizungsanlage. Denn Tropfen für Tropfen über Jahre kann einen hohen Schaden bedeuten. Die Deckungssumme sollte 10.000.000 EUR pauschal für Personen-/Sach- und Vermögensschäden betragen.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt, dass der Eigentümer einer Ölheizungsanlage mit entsprechenden Öltanks unbegrenzt für Schäden haftbar gemacht werden kann, die durch den Austritt von Heizöl entstehen. Auch wenn der Eigentümer keine Schuld hat.
Da aber statistisch gesehen nur sehr selten etwas passiert es, also z. B. ein Öltank platzt oder Öl austritt. Die Heizölanlage wird in der Regel von Fachbetrieben installiert und die Öltankbefüllung wir von Fachleuten vorgenommen. Geschehen während der Befüllung Schäden durch austretendes Öl, dann haftet die Lieferfirma.
Die Versicherungsstatistiken beinhalten hauptsächlich geplatzte Öltanks. Aber meistens tritt die Gewässerschaden-Versicherung für Schäden ein, die über Jahre hinweg entstanden sind und sehr lange unbemerkt blieben (z. B. kleines Leck im Tank und/oder Leitung). Ein solches Leck kann über Jahre hinweg dafür sorgen, dass kleine Ölmengen austreten und ins Grundwasser bzw. Oberflächenwasser gelangen. Aber auch die Gebäudesubstanz kann geschädigt werden. Wenn solche Lecks größer werden und kann es innerhalb von wenigen Stunden zu einem sehr großen Schaden führen, der zu Unsummen in der Schadensregulierung führt.
Beispiel - Leistungen der Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung (Auszug)
Schutz bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern
- den Umfang für eine Schadenersatzpflicht prüfen
- Schadenersatzzahlung bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- unberechtigte Schadenersatzansprüche abwehren
- Kostenübernahme der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung
- Kosten, die durch auslaufendes Heizöl entstehen (z. B. die Kosten der Beseitigung von Schäden sowie Rettungsmaßnahmen [z. B. Feuerwehreinsatz])
- Schäden an Ihrem eigenen Gebäude durch Öl, das aus dem defekten Tank austritt
- Kosten für einen Gutachter
- Rettungskosten (Aufwendungen, um einen Schaden abzuwehren oder zu mindern)
- Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden
- Schäden, die sich Mitversicherte gegenseitig zufügen
- Schäden an der Öltankanlage selbst
- Schäden, die entstehen, weil der Eigentümer bewusst von Gewässerschutzvorschriften abgewichen ist (z. B. Eigenarbeit, die unter die Fachbetriebspflicht fällt)
Nach dem Gesetz kann der Geschädigte nur den s. g. Zeitwert verlangen. Dabei wird ein Abzug für Alter und auch Nutzung des Gegenstandes vorgenommen. Der Zeitwert ist der übliche Marktpreis für gebrauchte Sachen.