Es scheint, die Politik hat die Bedeutung des Wärmemarktes zur Steigerung der Energieeffizienz endlich erkannt. Ein Katalog an Sofortmaßnahmen samt Fördergeld startet Anfang 2016. Dabei vertraut Berlin auf das SHK-Handwerk. Ein Instrument dabei: der geförderte Heizungs-Check.
Die Politik setzt auf das SHK-Handwerk: Der
Heizungs-Check soll als wichtiges Instrument für mehr Energieeffizienz ab 2016 finanziell gefördert werden.
Bild: ZVSHK
Das SHK-Handwerk spielt eine besondere Rolle für die Energiewende im Wärmemarkt.
Die Politik hat diese Mittlerrolle erkannt und setzt bei ihren klimapolitischen
Anstrengungen auf die Fachkräfte des Heizungsbauerhandwerks. Eine neue
Fördersystematik soll jetzt Bewegung in den trägen Heizungsmarkt bringen.
Vor allem soll möglichst vielen Besitzern von Ein- und Zweifamilienhäusern deutlich
werden, dass ein betagtes Heizungssystem zwar weiter Wärmeleistung bringen kann,
doch längst nicht so effizient ist, wie moderne Technik sein könnte. Um die
Modernisierungsrate alter Heizsysteme zu beschleunigen, sollen verschiedene Wege
beschritten werden. Mehrere Konzepte stehen vor dem Abschluss und sollen nächstes
Jahr starten.
Beispielsweise soll das Altanlagenlabel dem Besitzer deutlich machen, wie ineffizient der
betagte Wärmeerzeuger arbeitet. 2016 kann der Heizungsbauer z. B. im Rahmen seiner
Wartungstätigkeit dieses Label an Geräten anbringen, die 1986 oder davor errichtet
wurden.
Besonders wichtig ist jedoch das Konzept rund um den Heizungs-Check, der ohnehin
mehr im Blick hat als die Effizienz des Heizgerätes.
Wichtige Punkte:
- Die Durchführung des Heizungs-Checks in Ein- und Zweifamilienhäusern wird
voraussichtlich mit bis zu 80 Euro als anteilige Förderung bezuschusst.
- Den Nachweis für den Heizungs-Check bzw. Förderantrag soll der Heizungsbauer
durch eine möglichst einfache Online-Meldung per Smartphone erledigen können.
Es soll möglich werden, nach einem durchgeführten Heizungs-Check in einem
festgelegten Ablauf den Wärmeerzeuger zu dokumentieren, die erforderlichen
Anlagendaten zu erfassen und diese Angaben samt Unterschrift des Kunden im
Online-Verfahren an das Bafa zu übermitteln.
- Damit die Übermittlung akzeptiert werden kann, muss der Fachhandwerker zunächst
einmalig seine Qualifikation nachweisen (siehe nächster Punkt) und erhält daraufhin
eine Kennziffer zur autorisierten Datenübertragung. Im Gegenzug soll die Vergütung
aus dem Fördertopf ebenso unbürokratisch an den Fachbetrieb gezahlt werden.
- Durch das vor Jahren angebotene Schulungskonzept zum Heizungs-Check 1.0 sind
bislang etwa 5000 Personen autorisiert, den Heizungs-Check durchzuführen. Dieser
Personenkreis benötigt jetzt ein Schulungsupdate. Wichtige Komponenten der
Anlagentechnik wie Biomasse, Wärmepumpe oder die Trinkwarmwasserbereitung
wurden damals ausgeklammert – sind aber inzwischen integriert. Ebenso ist die
Bafa-Förderung ein wichtiges Thema in der Weiterbildung. Für den Heizungs-Check
in Neuauflage soll diesem Personenkreis so schnell wie möglich ein Angebot zum ELearning
gemacht werden. Dieses Zusatzwissen wird durch einen Abschlusstest
überprüft und erst nach bestandenem Test kann es eine Autorisierung für den
Heizungs-Check 2.0 geben.
- SHK-Fachbetriebe, die sich erstmalig für den Heizungs-Check schulen lassen wollen,
bekommen durch ihren jeweiligen Landesverband ein entsprechendes Angebot für
einen Präsenz- oder Fernlehrgang zum Heizungs-Check 2.0 gemacht. Aus
organisatorischen Gründen kann ein solcher Kurs durchaus auch erst im neuen Jahr
starten.
- Der Heizungs-Check 2.0 ist auf fünf Jahre angelegt. Bis 2020 soll das SHKHandwerk
jedes Jahr etwa 80.000 Checks realisieren.
„Die Mitgliedsbetriebe unserer Verbandsorganisation haben durchweg gute
Kundenbeziehungen und mit ihrer Beratungskompetenz genießen sie das Vertrauen
vieler Eigenheimbesitzer“, urteilt Manfred Stather, der Präsident des ZVSHK. Diese
wichtige Kundengruppe hätte bislang allerdings wenig Bereitschaft gezeigt, in effiziente
Haus- und Gebäudetechnik zu investieren. „Das Tauziehen um eine verlässliche
steuerliche Förderung hat dazu sicher mit beigetragen. Doch mit den jetzt beschlossenen
langfristigen Fördermaßnahmen, die gerade erst im Detail ausgearbeitet werden, bietet
sich für SHK-Betriebe auch bei privaten Liegenschaften über etliche Jahre hinweg ein
lukrativer Markt.“