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News vom 04.01.2019

Praxistipps für den baulichen Brandschutz

Leitungsdurchführungen einfach verschließen: Viega Brandschutz-Kitt mit Verwendbarkeitsnachweis

Bauteilöffnungen für Rohrleitungen durch Brandschutzabschnitte müssen sicher verschlossen sein, auch bei nachträglich durchgeführten Installationen im Bestand. Die Gefahr, dass ansonsten durch diese Öffnungen im Brandfall Feuer und Rauch auf ein anderes Stockwerk überschlagen, ist zuverlässig auszuschließen. Daher sind auch für diese Abschottungen allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abZ) bzw. allgemeine Bauartgenehmigungen als Verwendbarkeitsnachweis erforderlich. Gemäß dem Verwendbarkeitsnachweis des Viega Brandschutzsystems können Restspaltverschlüsse bis 50 mm diesem Schutzziel entsprechend besonders einfach und praxisgerecht mit dem Viega Brandschutz-Kitt verschlossen werden.

Beispiel aus der Praxis: Restspaltverschluss nach Leistungsanlagen-Richtlinie mit dem Viega Brandschutz-Kitt. <br />Bild: Viega
Beispiel aus der Praxis: Restspaltverschluss nach Leistungsanlagen-Richtlinie mit dem Viega Brandschutz-Kitt.
Bild: Viega

Wie ein Brandschutzprodukt einzubauen ist, beschreiben die jeweiligen Verwendbarkeitsnachweise sehr genau. Abweichungen davon werden bei Brandschutzabnahmen oft bemängelt. Besonders häufig sind dabei Restspaltverschlüsse von Rohrdurchführungen in massiven Wänden und Decken betroffen, die Brandschutzabschnitte bilden. Der Grund ist, dass manche Bauteilöffnungen als Kernbohrung ausgeführt werden, andere hingegen als gestemmte oder geschalte Durchbrüche – die Anforderungen an die normgerechte Abschottung müssen also für jeden Einzelfall gesondert betrachtet werden. Für Massivdecken finden sich in dem Viega System mit allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (abZ) P-2400/003/15-MPA BS daher für jede Anwendung geeignete Materialien für Bauteilverschlüsse. Das macht die Arbeit vor Ort praxisgerecht und abnahmesicher.

Viega Brandschutz-Kitt für Kernbohrungen

Werden Rohrleitungen in passgenauen Kernbohrungen durch Brandschutzdecken und -wände geführt, erlaubt das Viega abZ für Bauteilverschlüsse mit einem Ringspaltmaß bis ≤ 30 mm zum Beispiel den Einsatz des Viega Brandschutz-Kitts. Größere Ringspaltmaße bis ≤ 50 mm sind zusätzlich mit loser Steinwolle (Baustoffklasse A nach DIN 4102-1, Schmelzpunkt > 1000 °C, Stopfdichte ≥ 120 kg/m³) auszufüllen. An der Deckenober- und -unterseite ist die Steinwolle abschließend mit dem Viega Brandschutz-Kitt abzudecken.
Wichtig: Verwendbarkeitsnachweise basieren auf Brandschutzprüfungen mit konkreten Produkten. Wird bei der Bauausführung davon abgewichen
, verliert ein Nachweis seine Gültigkeit. Das ist der Fall, wenn beispielsweise der Brandschutz-Kitt eines anderen Herstellers verwendet wird.

Restspaltöffnungen bis 170 mm einfach verfüllen

Für Rohrleitungen, die in Schächten installiert werden, sind die Öffnungen in Decken oder Wänden oft ausgeschalt oder ausgestemmt. Damit liegt das Maß der Restspalten zwischen den gedämmten Rohrleitungen und der Bauteillaibung deutlich über dem von Kernbohrungen. Viele Verwendbarkeitsnachweise für Brandschutzabschottungen bzw. Rohrleitungssysteme geben vor, solche größeren Öffnungen in der Qualität der Gebäudedecke wiederzustellen, eventuell sogar inklusive Bewehrung. 

Der Verwendbarkeitsnachweis von Viega sorgt hier für große Erleichterung: In Massivdecken lassen sich Ringspalte bis zu 170 mm auch ohne zusätzliche Bewehrung brandsicher verschließen. Zwischen der Rohrisolierung und der Deckenlaibung ist lediglich die gesamte Deckendicke mit formbeständigen, nichtbrennbaren Baustoffen – wie Mörtel, Beton oder Gips – dicht und ohne Hohlräume auszufüllen.

Weitere Vereinfachungen für den baulichen Brandschutz mit entsprechenden Verwendbarkeitsnachweisen hat Viega in einer neuen Anwendungstechnik dokumentiert. Die rund 420 Seiten starke „Viega Anwendungstechnik für den Brand-/Schallschutz 08/2018“ kann ab sofort kostenlos als PDF unter www.viega.de/service/downloads heruntergeladen oder per E-Mail an info@viega.de als Druckexemplar angefordert werden.

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Thermosiphon schrieb: Also wenn ich den bekannten Schadensbericht und das verlinkte...
Ruediger1931 schrieb: Du musst doch nur denen obersten Schluck des Kessels ablassen....
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