Brand- und Rauchschutz ist vor allem in Gebäuden, in denen Pflegebedürftige oder gehandicapte Menschen wohnen, von elementarer Bedeutung. Allerdings gibt es keine Vorschrift, die zu speziellen Installationen zwingt. Das gilt auch für Krankenhäuser und Kindergärten.
AAL-Systeme sorgen für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben von gehandikapten oder älteren Bewohnern. Brand- und Rauchschutzsysteme sowie Rettungsketten lassen sich darin gut einbinden.
Bild: Dirk Dießel , dsl-factory Diese ergeben sich also eher aus dem gesunden Menschenverstand. Denn die Warnautomatik muss etwa an die Sensorik der Bewohner angepasst sein. Blinde können kein optisches Warnsignal wahrnehmen, Taube kein akustisches. Deswegen sollten hier Warnsysteme zum Einsatz kommen, die über akustische, optische und sensorische Signale, etwa in Form von vibrierenden Gegenständen, zum Einsatz kommen. Bekannt sind auch Blitzlampen und Rüttelkissen für Hörgeschädigte.
Automatisierte Rettungsketten
Auch die Rettungsketten, die durch einen automatisierten Alarmgeber ausgelöst werden, müssen auf die Behinderten zugeschnitten sein. Das fängt bei schnell zu informierenden Rettern an und geht über für die Bewohner und Retter geeigneten Zugangs- und Fluchtwege.
Immerhin: Rauchwarnmelder sind in neu zu bauenden Wohnungen und bei umfangreichen Sanierungen generell Pflicht, und zwar in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren. Hier eine Übersicht über die derzeitigen Regelungen in den einzelnen Bundesländern, denen die Regelung des Brandschutzes mittels der Landesbauordnungen obliegt:
| Bundesland | Neu- und Umbau von Wohnungen seit | Bestandswohnungen und Besonderheiten |
| Berlin | 01.01.2017 | bis Ende 2020 Ausnahme: Aufenthaltsräume, nicht jedoch Küchen und Flure, über die Rettungswege führen |
| Baden-Württemberg | 23.07.2013 | seit Ende 2015
Zusätzlich: Aufenthaltsräume, die zum Schlafen dienen, Rettungswege derselben Nutzungseinheit |
| Bayern | 01.01.2013 | seit Ende 2017 |
| Brandenburg | 01.07.2016 | bis Ende 2020 Ausnahme: Aufenthaltsräume, nicht jedoch Küchen und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen |
| Bremen | 01.05.2010 | seit Ende 2015 |
| Hamburg | 01.04.2006 | seit 2011 |
| Hessen | 21.06.2005 | seit 2015 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 01.09.2006 | seit 2010 |
| Niedersachsen | 01.11.2012 | seit Ende 2015 |
| Nordrhein-Westfalen | 01.04.2013 | seit Ende 2016 |
| Rheinland-Pfalz | 31.12.2003 | seit 05.07.2012 |
| Saarland | 01.06.2004 | seit Ende2016 |
| Sachsen | 01.01.2016 | Zusätzlich: Aufenthaltsräume, die zum Schlafen dienen, Rettungswege derselben Nutzungseinheit. Bestehende Räume haben Bestandsschutz |
| Sachsen-Anhalt | 22.12.2009 | seit Ende 2015 |
| Schleswig-Holstein | 01.04.2005 | seit 2011 |
| Thüringen | 29.02.2008 | bis Ende 2018 |
Quelle: Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer
Im Bestand gilt diese Ausrüstungspflicht also nur bedingt. Zwar können die zuständigen Baubehörden eine Nachrüstung verlangen, etwa bei der Überprüfung der regelmäßig auszustellenden Brandschutzkonzepte. Doch dafür müssten sie dringende Gründe geltend machen, etwa feueraffine Bewohner, die jeden Tag ein Kerzlein entzünden wollen.
AAL auch für Brandschutz
Dennoch sind gerade Altenheime oder Einrichtungen des betreuten Wohnens generell gut beraten, Brand- und Rauchwarnsysteme freiwillig zu installieren. Dabei gibt es Komplettlösungen im Rahmen des Ambient Assisted Living, kurz AAL, die auch alle Komponenten der Rauch- und Brandwarnung berücksichtigen und einbinden.
Denn zu AAL gehört eben nicht nur der Schutz von Gefahren, sondern die gesamte Unterstützung gebrechlicher oder behinderter Bewohner im Alltag. Das reicht von der smarten Steuerung der Haushaltsgeräte, des Lichtes, der Heizung, der Klimatisierung per Touchscreen, Smartphone oder Stimme, über Bewegungsmelder oder intelligente Fußböden, die etwa einen Sturz erkennen können, bis zu kontinuierlicher medizinscher Überwachung.
Eine effiziente Lösung zur Brandvermeidung wird im nächsten Teil der Serie am 31.07.2019 vorgestellt: Löschzylinder. Die werden überall dort installiert, wo eine erhöhte Brandgefahr herrscht und verringern diese sofort am Ort der Entstehung.
Bisher erschienen:
1. Wie sieht die rechtliche Lage zum Brandschutz aus?
2. Welche Komponenten gehören zum Brandschutz in einer Immobilie und wie funktionieren sie?
3. Wo und wann sind Sprinkleranlagen anzubringen?
4. Wohin gehören Entrauchungssysteme und welche Varianten gibt es dafür?
5. Wie lassen sich Brandschutzkomponenten weitgehend automatisiert betreiben?
6. Wie müssen Brandschutzkomponenten in Wohnungen mit Pflegefunktionen installiert werden?
Demächst erscheinen:
7. Löschmittelzylinder – in Schaltschränken integrierter Brandschutz
8. Praxisbeispiele von vorbildlich installierten Brandschutzkomponenten