Will man sein Heim smart einrichten, gelten auch hier Normen und Gesetze. Neben den allgemeinen Rechtsvorschriften sind dies insbesondere die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sowie das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Keines davon gilt jedoch speziell nur für Smart Home. Deswegen müssen die in Frage kommenden rechtlichen Aspekte immer auf diese Anwendung adaptiert werden.
Bild: Gerd Altmann / pixabay.de Die EU-DSGVO ist den meisten zwar bekannt, aber doch eher lästig – etwa durch die Akzeptanz von Cookies beim Öffnen von Websites oder die unzähligen Einwilligungen zur Verwertung eigener Daten durch Dritte. Das Gesetz legt eben die in Europa doch recht hohen Standards an den Datenschutz fest. Und die gelten auch für Smart Home.
Hoher Datenschutz wichtig
Die Festlegungen in der Verordnung zielen vor allem auf den Datenschutz ab, so dass das heimische Netzwerk vor Hackerangriffen geschützt wird oder Daten auf andere Weise nicht unkontrolliert ins Netz und damit zu unbefugten Dritten gelangen. Denn ein Smart Home legt das Leben seiner Bewohner quasi auf ein Silbertablett – und das sollte nicht jedem serviert werden. In Deutschland sollte man sich nach den Sicherheitsstandards richten, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vorgibt. Die sind streng genommen zwar nur für Einrichtungen der öffentlichen Hand und des Staates bindend. Man tut jedoch gut daran, sich an ihnen zu orientieren. Mehr dazu hier: https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Empfehlungen/empfehlungen_node.html
Neben diesem potentiellen Datenmissbrauch gibt es aber noch andere „Bedrohungen“. So wollen sich Amazon, Apple und Google für einen gemeinsamen Standard zusammentun, damit ihre Geräte untereinander problemlos kompatibel sind. An sich ist das zu begrüßen. Allerdings braucht es wenig Phantasie, um sich vorzustellen, dass dies für Cyberkriminelle eine Einladung sein könnte. Denn dann muss nur noch ein Internetprotokoll geknackt werden und nicht drei.
Zwei wesentliche Normen
Neben rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekten sind natürlich auch die entsprechenden technischen Normen bei der Einrichtung eines smarten Heimes zu beachten. Zuerst gilt das für die Vornorm DIN VDE V 0826 Smart Home. Sie regelt etwa in ihrem ersten Teil Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Erläutert werde Planung, Einbau, Betrieb, Instandhaltung, Geräte- und Systemanforderungen.
Zu beachten ist auch die DIN EN 50631-1 (VDE 0705-631-1) 2018-12.
Sie legt die Datenmodelle für verbundene Haushaltsgeräte fest und gewährleistet bei Einhaltung deren Interoperabilität. Beschrieben sind dafür Steuerung und Überwachung.
Eine gute Übersicht hat der Branchenverband BDEW hier zusammengestellt.
Wie plant man nun auf Grundlage solcher Gesetze und Normen das smarte Heim? Das wollen wir im nächsten Teil der Serie am 13.07.2020 beleuchten.
Unsere Serie zum smarten Heim umfasst folgende Teile:
Bereits erschienen:
01.07.2020 - Smart Home – ein allgemeiner Überblick
03.07.2020 - Smart Home – aktuelle Trends und Entwicklungen
06.07.2020 - Wann ist ein Zuhause„smart“?
08.07.2020 - Standards für ein smartes „Home“
10.07.2020 - Welche Normen und Gesetze sind zu beachten?
Demnächst erscheinen:
13.07.2020 - Wie plant man das smarte Zuhause?
15.07.2020 - Smarte Nachrüstung beim Bestandsbau – wie geht das?
17.07.2020 - Welche Komponenten machen „smarten“ Sinn?
20.07.2020 - Ein Gebäude mit smarten Mitteln sichern?
22.07.2020 - „Smart gespart“ - Durch Smart Home Energie einsparen?
24.07.2020 - Was bringt die smarte Steuerung der Haustechnik?
27.07.2020 - "Under control" - digitale Steuerung von unterwegs und per Sprache
29.07.2020 - Beispiele für smarte Gebäude
13.07.2020 - Wie plant man das smarte Zuhause?
13.07.2020 - Wie plant man das smarte Zuhause?