Der "Stand der Technik" gibt den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren an. Auch die Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt geben den Stand der Technik an. Was zum Stand der Technik gehört, wird durch das Heranziehen vergleichbarer Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind, festgelegt. Aber, wenn eine Arbeit weniger als 30 Referenzen hat, ist erfahrungsgemäß auch der Stand der Technik nicht ausreichend (oder zumindest nicht ausreichend dokumentiert und referenziert)
Der Stand der Technik ist noch nicht eingeführt und das Fachwissen ist nur wenigen Fachleuten zugänglich.
Die strengste Technikklausel ist der Stand von "Wissenschaft und Technik". Das Anforderungsprofil stellt auf die neuesten technischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse ab.