Zu den
Allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) gehören die
DIN-Vorschriften des Normenausschusses Bauwesen im Deutschen Institut für Normung e.V., die
Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker e.V. (VDE-
Vorschriften) und die
Vorschriften des Deutschen Vereins des Gas- und
Wasserfaches e.V. (DVGW), aber auch VDI-Richtlinien und die Durchführungsverordnungen der Landesbauordnungen können dazugehören. Die Normen, Arbeitsblätter und
Richtlinien entsprechen nicht immer dem aktuellen technischen Kenntnisstand und beinhalten nicht immer Regeln, die sich langfristig bewähren oder bewährt haben.
Deswegen können auch höherwertige Leistungen gefordert sein. Außerdem sehen die Gerichte die Anwendung der Regeln oftmals unterschiedlich. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass
DIN-Normen und VDI-
Richtlinien private technische
Regelungen mit Empfehlungscharakter sind. Ein Grund liegt darin begründet, dass Normen und
Richtlinien vielfach überaltert sind.
Der BGH hat mit dem Urteil vom 14.5.1998 - VII Zr 184/97 (Immobilien- &
Baurecht 1998, S. 377) folgendes festgestellt:
Die
DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische
Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten
Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben.
Regeln der Technik
Die
Regeln der Technik beeinflussen die Anerkannten
Regeln der Technik, weil sie das ausgereifte und anerkannte Gedankengut aus der praktischen Anwendung der auf dem betreffenden Fachgebiet tätigen Personen darlegen. Sie stellen die herrschende Auffassung unter den technischen Praktikern dar.
Stand der Technik
Der "
Stand der Technik" gibt den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren an. Auch die Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt geben den
Stand der Technik an. Was zum
Stand der Technik gehört, wird durch das Heranziehen vergleichbarer Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind, festgelegt.
Der
Stand der Technik ist noch nicht eingeführt und das Fachwissen ist nur wenigen Fachleuten zugänglich.
Stand der Wissenschaft
Alles, was aufgrund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse technisch machbar ist, wird als
Stand der Wissenschaft angesehen. Dazu gehören Pilotprojekte oder Einzelversuche, die noch in großtechnischem Betrieb umgesetzt werden müssen.