Der
Brandschutzbeauftragte ist für den
betrieblichen Brandschutz zuständig und wird vom Arbeitgeber
schriftlich beauftragt bzw. ernannt. Er ist nur dem Unternehmer gegenüber verantwortlich und ihm direkt unterstellt. Sein Aufgabenbereich liegt hauptsächlich im
vorbeugenden Brandschutz.
Der Brandschutzbeauftragte muss kein Betriebsangehöriger sein.
Die Grundlagen eines
Brandschutzbeauftragten sind in der
Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen
Brandschutzes e.V. (
vfdb)
12-09/01 (Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von
Brandschutzbeauftragten) festgelegt.
Der
Brandschutzbeauftragte muss
Gefahren frühzeitig erkennen,
richtig beurteilen und evtl.
Gegenmaßnahmen vorschlagen können. Er wird bei allen betrieblichen Entscheidungen, die den
Brandschutz betreffen, hinzugezogen
Die
Hauptaufgaben im Unternehmen sind:
• Brandschutzordnung kennen
• Alarmpläne erstellen
• Feuerwehreinsatzpläne erarbeiten
• Räumungspläne und Katastrophenabwehrpläne erstellen
• Überwachung bei der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
• Organisation und Überwachung der innerbetrieblichen Brandschutzkontrollen
• Beratung in Fragen des Brandschutzes
• Brandschutzschulungen durchführen
• Brandschutzübungen veranlassen
• Betriebsbegehungen durchführen