Jeder Betrieb muss auf Grundlage der
DIN 14096 Teil 1 bis 3 (A bis C)
in eigener Verantwortung eine
Brandschutzordnung erstellen. Hierbei sind die örtlichen Gegebenheiten, betriebliche Abläufe und Strukturen zu berücksichtigen. Regelmäßige Schulungen und Übungen sollten die
Regelungen festigen und überprüfen.
Teil A (Aushang) richtet sich an alle Personen (z.B. Beschäftigte, Mitarbeiter von Fremdfirmen oder Besucher), die sich in einem Betrieb bzw. Gebäude aufhalten.
Teil B (für Personen ohne besondere
Brandschutzaufgaben) richtet sich an die Personen (z.B. Beschäftigte, Bewohner), die sich nicht nur vorübergehend in einem Gebäude aufhalten.
Anforderungen für die einzelnen betrieblichen Gefahren:
• Brandverhütung
• Verhütung der Brand- und Rauchausbreitung
• Flucht- und Rettungswege
• Melde- und Löscheinrichtungen
• Verhalten im Brandfall
• Art der Brandmeldung
• Alarmsignale und Anweisungen
• In Sicherheit bringen
• Vorgehensweise bei der Brandbekämpfung
• Spezielle Gefahren und Verhaltensregeln
Teil C (für Personen mit besonderen
Brandschutzaufgaben) richtet sich an Personen (z.B.
Brandschutzbeauftragte), denen besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen wurden. Dieser Teil regelt die Aufgaben für Personen mit besonderen
Brandschutzaufgaben.
Folgende Punkte sollten vorhanden sein:
• Zur Brandverhütung
• Zur Alarmierung
• Zu Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere und Sachwerten
• Zu Löschmaßnahmen
• Zur Vorbereitung von Feuerwehreinsätzen
• Zur Nachsorge