Wenn sich ein
Gewerbetreibender (Kaufmann, Handwerker) oder
Freiberufler ein Geschäft
allein eröffnet, entsteht ein
Einzelunternehmen. Dazu muss der
Handwerker seine
Tätigkeit beim
Gewerbeamt und bei der
Handwerkskammer (HWK) bzw.
Industrie- und Handelskammer (IHK) anmelden. Auch
gewerbetreibende Kaufleute melden sich beim Gewerbeamt an und tragen das Unternehmen ins
Handelsregister ein. Ein Einzelunternehmer
haftet in vollem Umfang mit seinem
gesamten Vermögen, also auch mit dem
Privatvermögen.
Der
Name der
Firma wird nach den
Einzelkaufleuten oder
Handelsgesellschaften benannt, unter dem sie am Geschäftsverkehr teilnehmen. Eine Firma kann auch
Namen des
Inhabers verwenden, auf den
Unternehmensgegenstand hinweisen oder einen
Phantasiebezeichnung haben.
Ein
Einzelunternehmer/in kann auch als
Kleingewerbetreibende/r anfangen.
Freiberufler (
Freie Berufe) beantragen bei dem zuständigen
Finanzamt eine
Steuernummer.