Eine
Partnerschaftsgesellschaft können nur Angehörige
Freier Berufe (natürliche Personen) gründen. Dabei muss die ausgeübte Tätigkeit (kein Handelsgewerbe) zu ihren Berufen passen. Die Grundlagen der Rechtsform beruhen auf den Vorgaben der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. (
GbR). Im Unterschied zur GbR gibt es bei der Partnerschaftsgesellschaft die
Möglichkeit einer
Haftungsbeschränkung und ein
Mindestkapital zur Gründung ist
nicht erforderlich.
Den
schriftlichen Partnerschaftsvertrag müssen
mindestens zwei Partner unterzeichnen, die sich in das
Partnerschaftsregister bei dem zuständigen Amtsgericht (
Registergericht) eintragen. Dabei muss mindestens der
Name eines Partners und der Zusatz „...
& Partner“ in der Firmenbezeichnung geführt werden.
Alle Partner haften gesamtschuldnerisch und persönlich. Es kann aber eine
Haftungsbeschränkung der Partner geben, wenn z. B. eine Verpflichtungen der Partnerschaft gegenüber Dritten entstehen, die ein Partner alleine zu verantworten hat (Berufsfehler bei einem alleine ausgeführten Auftrag), haftet dieser Partner alleine und die anderen bleiben von der Haftung befreit. Aber viele
Freie Berufe unterliegen sowieso einer beschränkten Haftung.
Freie Berufe nach dem
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG):
- Ärzte/Ärztinnen
- Zahnärzte/Zahnärztinnen
- Tierärzte/Tierärztinnen
- Heilpraktiker/Heilpraktikerinnen
- Physiotherapeuten/-therapeutinnen
- Hebammen
- Heilmasseure/-masseurinnen
- Dipl.-Psychologen/-Psychologinnen
- Mitglieder der Rechtsanwaltskammern
- Patentanwälte/-anwältinnen
- Wirtschaftsprüfer/-prüferinnen
- Steuerberater/-beraterinnen
- beratende Volks- und Betriebswirte/-wirtinnen
- vereidigte Buchprüfer/-prüferinnen (vereidigte Buchrevisoren)
- Steuerbevollmächtigte
- Ingenieure/Ingenieurinnen
- Architekten/Architektinnen
- Handelschemiker/-chemikerinnen
- Lotsen/Lotsinnen
- hauptberuflichen Sachverständige
- Journalisten/Journalistinnen
- Bildberichterstatter/-erstatterinnen
- Dolmetscher/Dolmetscherinnen
- Übersetzer/Übersetzerinnen
- Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen
- Künstler/Künstlerinnen
- Schriftsteller/Schrifstellerinnen
- Lehrer/Lehrerinnen und Erzieher/Erzieherinnen