Ein
Bautagesbericht unterscheidet sich von dem
Bautagebuch dadurch, dass das
Bautagebuch sich auf eine
gesamte Baumaßnahme bezieht und der
arbeitstägliche Bautagesbericht bezieht sich auf
ein Gewerk bzw.
einen Bauauftrag. Der Bautagesbericht ist in § 4 der
Zusätzlichen Vertragsbedingungen (VOB-ZVB) festgelegt. Wenn diese Leistung beauftragt wird, dann ist der
Auftragnehmer verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und diese dem
Auftraggeber auf Verlangen
wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle
Angaben enthalten, die für die
Ausführung und
Abrechnung des Auftrages
von Bedeutung sein können.
Es werden folgende Punkte festgehalten:
• äußere Einflüsse auf die Bauleistungen (z.B. Temperaturen, Regen)
• die Art und der Umfang der ausgeführten Bauleistungen
• die Art und der Umfang der eingesetzten Arbeitskräfte und Geräte (einschließlich des Nachunternehmereinsatz)
• andere wichtige, den Baufortschritt betreffende Ereignisse (z.B. Baubesprechungen, Planübergaben vom Auftraggeber, Behinderungen andere Unternehmer)