Als "
Energiesparlampe" dürfen nur Lampen bezeichnet werden, die
unabhängig von der
Lichterzeugungstechnik eine bestimmte
Energieeffizienz aufweisen. Dies gilt nur für einen Teil der
Kompaktleuchtstofflampen und
LED-Lampen. Gegenüber einer Standardglühlampe braucht eine
Energiesparlampe deutlich weniger Elektroleistung, um
gleichviel Licht (
weniger Watt für gleich viel Lumen) zu liefern.
Seit dem 1. September 2010 darf eine Lampe nur noch dann als
Energiesparlampe werden, wenn die
Energieersparnis, je nach Eigenschaften der Lampe, umgerechnet
70 bis
80 % im Vergleich zu einer
Standardglühlampe beträgt. Dies erreichen Lampen, die die
Energieeffizienzklasse A (zum Teil auch Klasse B) haben.
Gleiche Helligkeit mit geringerer Leistungsaufnahme |
| Standard-Glühlampe |
7 Watt* | 25 Watt |
10 Watt* | 40 Watt |
15 Watt* | 60 Watt |
20 Watt* | 75 Watt |
25 Watt* | 100 Watt |
* Die Werte können je nach Hersteller oder Lampentyp abweichen.
Im Handel werden auch Energiesparlampen mit anderen Leistungen (4, 12 oder 18 Watt) angeboten. |
Die
Kompaktleuchtstofflampen haben je nach Lampentyp eine mittlere
Lebensdauer* von
6.000 bis
15.000 Stunden und eine
Energieeinsparung bis ~
80 % gegenüber einer Standardglühlampe. Sie brauchen sie zwischen
15 Sekunden und
mehreren Minuten, um
hell zu
werden und sind
teilweise dimmbar. Sie werden vor allem in Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer (mit Schutzkolben) eingesetzt.
Die
LED-Lampen haben eine
Lebensdauer* bis zu einem bestimmten Verlust der Leuchtkraft im Vergleich zur Standardglühlampe von
5.000 bis
25.000 Stunden und
Energieeinsparung bis ~ 85 Prozent. Sie sind teilweise dimmbar und für alle Wohn- und Arbeitsbereiche geeignet.
* Dies ist die Zahl an Brennstunden, nach der die Hälfte der Lampen noch funktionsfähig ist.