Totmanneinrichtungen dienen in erster Linie der Arbeitssicherheit an gefährlichen Maschinen (z. B. Kettensägen, Kreissägen, Stanzen, Pressen) oder an Einzelarbeitsplätzen (z. B. Lokführer, Flugzeugführer). Hier sind sie in der Regel gesetzlich oder versicherungsrechtlich vorgeschrieben. Sie reagieren auf waagerechte Körperlage (daher der Begriff "Totmanneinrichtung"), Bewegungslosigkeit oder Schlaf. Sie lösen beim Loslassen aus und verriegeln den Vorgang oder erfordern eine zusätzliche Schalthandlung zum Wiedereinschalten (Totmannschaltung).
In Rohrleitungsinstallationen (Trinkwasser, Heizung, Solar, Kühlung) werden z. B. Kugelhähne mit Totmannschaltung als Probenahmeeinrichtung eingesetzt.
Totmanneinrichtungen werden auch bei dem Alleinarbeiterschutz eingesetzt. Dort ist der Schutz von Mitarbeitern, die alleine und nicht in Ruf- oder Sichtnähe zu anderen insbesondere in gefährlichen Umgebungsbedingungen arbeiten. Ein Alarm an eine Leit- bzw. Rettungszentrale im Unternehmen oder eine Hilfseinrichtung kann bei Notfällen und/oder Unfällen durch aktives Auslösen eines Notschalters (SOS-Knopf) an einem Mobilgerät oder durch spezielle Sensoren (Lage-/Aufprall- oder Bewegungssensor - Totmannschaltung) erfolgen.