Mit der
EU-Konformitätserklärung wird bestätigt, z. B. dass ein Gerät den
Richtlinien zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV-
Richtlinie) und der
CE-Kennzeichnung entspricht. Die EU-Konformitätserklärung sagt also, dass die
Erfüllung von
Sicherheitszielen der entsprechenden
CE-Richtlinien nachgewiesen wurde. Dadurch ist ein umfangreiches Verfahren mit Handlungsfeldern von der
Produktentwicklung bis zum
Produktionsprozess verbunden. Mit der Ausstellung der Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass das Produkt die verschiedenen im Detail in den angewendeten
Richtlinien beschriebenen Anforderungen erfüllt.